JULABO FCW1600_1600S Recirculating coolers Benutzerhandbuch

Seite 6

Advertising
background image

Verantwortung des Betreibers - Sicherheitshinweise

6


Zum Betrieb:
Im Bad dürfen keine brennbaren Stoffe eingefüllt werden. Brandgefahr!
Für den bestimmungsgemäßen Gebrauch sind besondere Stoffvorgaben
(Temperierflüssigkeiten) zu beachten. Es dürfen weder ätzende, noch korrosiv wirkende
Temperierflüssigkeiten verwendet werden.

Bei Einsatz von Gefahrstoffen oder Stoffen, die gefährlich werden können, müssen vom
Betreiber
die beiliegenden Sicherheitskennzeichen (1 + 2) gut sichtbar an der Bedienseite
angebracht werden:

1

Warnschild W00: Farben: gelb, schwarz
Warnung vor einer Gefahrenstelle. Achtung! Bitte die Dokumentation
beachten. (Bedienungsanleitung, Sicherheitsdatenblatt)

2a

oder

Gebotsschild M018: Farben: blau, weis
Vor dem Einschalten unbedingt die Benutzerinformationen lesen.

Gültigkeitsbereich: EU

2b

Semi S1-0701 Tabelle A1-2 #9
Vor dem Einschalten unbedingt die Benutzerinformationen lesen.

Gültigkeitsbereich: USA, NAFTA

Beachten Sie die Anweisungen in den Anleitungen der Fremdgeräte, die Sie an den
Umlaufkühler anschließen, insbesondere die dazugehörigen Sicherheitshinweise. Die
Anschlussbelegung der Stecker und die technischen Daten der Produkte sind unbedingt zu
berücksichtigen.


2.1. Entsorgen

Dieses Gerät enthält zwar das nach heutiger Einschätzung ozonunschädliche Kältemittel
R134a oder R404A . Dennoch können sich während der langen Betriebszeit des Gerätes
Änderungen in den Vorschriften für die Entsorgung ergeben. Deshalb muss die Entsorgung
immer nur von Fachpersonal vorgenommen werden.

Gültigkeitsbereich: EU-Staaten
Siehe aktuelles Amtsblatt der Europäischen Union - WEEE-Richtlinie.
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte.
Die Richtlinie schreibt vor, dass Elektro- und Elektronikgeräte, die mit der
durchkreuzten Abfalltonne gekennzeichnet sind, in einer getrennten
Sammlung umweltverträglich entsorgt werden müssen.
Wenden Sie sich an ein autorisiertes Entsorgungsunternehmen in ihrem
Land.
Eine Entsorgung mit dem Hausmüll (unsortierter Müll) oder ähnliche
Einrichtungen für die Sammlung kommunaler Abfälle ist nicht zulässig!

Advertising