2 produktsicherheit und gefahren – Memmert INCO 246/246 med CO2 Incubators (Generation 2003) Benutzerhandbuch
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Sicherheitsvorschriften
1.2
Produktsicherheit und Gefahren
Brutschränke des Typs INCO sind technisch ausgereift, werden unter Verwendung hoch-
wertiger Materialien hergestellt und viele Stunden im Werk getestet. Sie entsprechen dem
Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln. Dennoch gehen von
ihnen auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch Gefahren aus. Diese werden im Folgenden
beschrieben.
Warnung!
Nach dem Entfernen von Abdeckungen können spannungführende
Teile zugänglich sein. Sie können beim Berühren einen Stromschlag
erleiden. Vor dem Entfernen von Abdeckungen Netzstecker ziehen.
Arbeiten im Geräteinneren dürfen nur von Elektrofachkräften ausge-
führt werden.
Warnung!
Beim Beschicken des Schranks mit ungeeignetem Beschickungsgut
können giftige oder explosionsfähige Dämpfe oder Gase entste-
hen. Dadurch kann der Schrank explodieren und können Menschen
schwer verletzt oder vergiftet werden. Der Schrank darf nur mit
Materialien/Prüfgut beschickt werden, die beim Erhitzen keine gifti-
gen oder explosionsfähigen Dämpfe bilden (siehe auch Kapitel 2.7
Bestimmungsgemäße Verwendung auf Seite 15).
Warnung!
Erstickungsgefahr. CO
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und N
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können in hohen Konzentrationen
erstickend wirken. Der Brutschrank gibt im Normalbetrieb geringe
Mengen CO
2
und – bei Ausstattung mit O
2
-Modul – N
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an die Umge-
bung ab. Achten Sie daher auf eine ausreichende Belüftung im Auf-
stellraum. Absperrventil bzw. Druckminderer an der Gasflasche stets
schließen, wenn eine Gasflasche nicht angeschlossen oder leer ist.
Warnung!
Hohe Konzentrationen von CO
2
können Kaltverbrennungen bzw.
Erfrierungen verursachen. Haut- und Augenkontakt mit CO
2
-Gas
vermeiden.
Warnung!
Gasflaschen können bei hoher Temperatur bersten oder explodieren.
Im Bereich der Gasflaschen kein Feuer verwenden. Gasflaschen bei
weniger als 50 °C an einem gut gelüfteten Ort lagern. Eindringen
von Wasser sowie Rückströmung in den Gasbehälter verhindern. Un-
bedingt die Sicherheitsangaben und Vorschriften des Gaslieferanten
beachten.
CO
2
und N
2
sind keine Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Machen
Sie sich dennoch vor dem Umgang mit den entsprechenden Gasflaschen mit den anzuwen-
denden Sicherheitsvorschriften vertraut.