2 für betreiber / bediener, 3 unzulässige betriebsweisen, 1 bestimmungsgemäße verwendung – Richter SGS/F Series Sight Glasses Benutzerhandbuch
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Baureihe SGS/F
Seite 5
9540-005-de
Revision 03
TM 6744
Ausgabe 04/2007
2.2 Für Betreiber / Bediener
Beim Einsatz des Zylinder-Schauglases ist sicherzu-
stellen, dass
heiße oder kalte Armaturenteile bauseitig gegen
Berührung gesichert sind
es
fachgerecht
in
das
Rohrleitungssystem
eingebaut wurde
die
üblichen
Durchflussgeschwindigkeiten
im
Dauerbetrieb nicht überschritten werden.
Das liegt nicht in der Verantwortung des Herstellers.
Belastungen durch Erdbeben sind bei der Auslegung
nicht berücksichtigt.
Es ist kein Brandschutz nach DIN EN ISO 10497
möglich (Kunststoffauskleidung und Kunststoffteile).
2.3 Unzulässige Betriebsweisen
Die Betriebssicherheit des gelieferten Zylinder-
Schauglases ist nur bei bestimmungsgemäßer
Verwendung
entsprechend
Abschnitt
2.1
der
Betriebsanleitung gewährleistet.
Die auf dem Typenschild, dem Glaszylinder
und
im
Druck-Temperatur-Diagramm
angegebenen Einsatzgrenzen dürfen auf
keinen Fall überschritten werden.
3
Hinweise für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
in Anlehnung an die Richtlinie 94/9/ EG (ATEX)
Die Armaturen sind grundsätzlich für den Einsatz im
Ex-Bereich bestimmt und unterliegen demzufolge dem
Konformitätsbewertungsverfahren
der
Richtlinie
94/9/EG (ATEX).
Im Rahmen dieser Konformitätsbewertung wurde zur
Erfüllung
der
grundlegenden
Sicherheits-
und
Gesundheitsanforderungen
eine
Zündgefahren-
analyse nach EN 13463-1 mit folgendem Ergebnis
durchgeführt:
Die Armaturen besitzen keine eigene potentiel-
le Zündquelle.
Die Armaturen fallen nicht in den Anwen-
dungsbereich der ATEX und dürfen deshalb
auch nicht danach gekennzeichnet werden.
Die Amaturen dürfen im EX-Bereich eingesetzt
werden.
Für den Einsatz im Ex-Bereich sind die einzelnen
Punkte
der
bestimmungsgemäßen
Verwendung
unbedingt zu beachten.
3.1 Bestimmungsgemäße
Verwendung
Unzulässige Betriebsweisen, auch kurzzeitige,
können schwerwiegende Schäden an der Armatur
nach sich ziehen.
Im Zusammenhang mit dem Explosionsschutz
können aus diesen unzulässigen Betriebsweisen
potentielle Zündquellen (Überhitzung, elektro-
statische und induzierte Aufladungen, mecha-
nische und elektrische Funken) resultieren, deren
Entstehen nur durch Einhaltung der bestim-
mungsgemäßen Verwendung verhindert werden
kann.
Im übrigen wird in diesem Zusammenhang auf die
Richtlinie 95/C332/06 (ATEX 118a) verwiesen, die
Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesund-
heitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer,
die durch explosive Atmosphäre gefährdet werden
können, beinhaltet.
Bei Verwendung von aufladbaren Flüssigkeiten
(Leitfähigkeit <10
-8
S/m) sind zwei Fälle zu unter-
scheiden:
1. Aufladbare Flüssigkeit und nicht leitfähige
Auskleidung
Es kann zu Aufladungen auf der Auskleidungs-
oberfläche kommen. Damit kann es innerhalb der
Armatur zu Entladungen kommen. Diese Entla-
dungen können jedoch bei kompletter Mediumbe-
füllung keine Zündungen verursachen.
Ist die Armatur nicht komplett mit Medium gefüllt
z. B. beim Entleeren und Befüllen, muss z. B.
durch Überlagerung mit Inertgas die Bildung einer
explosionsfähigen Atmosphäre verhindert werden.
Es wird empfohlen, bis zum Ausbau der Armatur
aus der Anlage 1 Stunde abzuwarten, um einen
Abbau
von
statischen
Ladungsspitzen
zu
ermöglichen.
Das heißt, zur sicheren Vermeidung von Zündun-
gen muss die Armatur jederzeit komplett mit Medi-
um gefüllt sein, oder durch Überlagerung mit
Inertgas eine explosionsfähige Atmosphäre aus-
geschlossen werden.
2. Aufladbare Flüssigkeit und leitfähige
Auskleidung
Es kann zu keinen gefährlichen Aufladungen
kommen,
da
Aufladungen
direkt
über
die
Auskleidung und Panzerung abgeleitet werden
(Oberflächenwiderstand
<
10
9
Ohm, Ableitwider-
stand
<
10
6
Ohm).