Aufbewahrung, Entsorgungshinweise, Gewährleistung/garantie – Gastroback 98101 Meat Grinder / Cookie Attachment Benutzerhandbuch

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wenige Minuten in warmer Spülmittellösung einweichen. Spülen Sie mit klarem
Wasser nach und trocknen Sie die Bauteile dann sorgfältig ab.

4. Reiben Sie danach die Schnecke, Spritzgebäckschablone und Spritzgebäckaufsatz mit
etwas haltbarem Speiseöl (Beispiel: Sonnenblumenöl) ein, um ein Verrosten zu vermeiden.

WARNUNG: Niemals Motorgehäuse, Netzkabel oder Netzstecker in Flüssigkeiten
eintauchen oder mit Flüssigkeiten übergießen. Niemals Flüssigkeiten in die Luftschlitze auf
der Rückseite des Motorgehäuses laufen lassen. Stochern Sie niemals mit irgendwelchen
harten oder scharfkantigen Gegenständen in den Öffnungen des Motorgehäuses!

5. Wischen Sie das Motorgehäuse mit einem feuchten, nicht tropfenden Tuch ab
und trocknen Sie das Gerät danach sorgfältig ab.

Aufbewahrung

Bewahren Sie das Gerät/Zubehör an einem trockenen und frostfreien Ort auf, an dem es
vor direktem Sonnenlicht geschützt und für kleine Kinder unzugänglich ist. Legen Sie
das Gerät/Zubehör zur Aufbewahrung auf eine saubere feste Unterlage, von der
es nicht herunterfallen kann; legen Sie keine schweren, harten Gegenstände auf das
Gerät oder den Aufsatz.

Entsorgungshinweise

Das Gerät muss entsprechend den örtlichen Bestimmungen zur Entsorgung von
Elektroschrott entsorgt werden. Informieren Sie sich gegebenenfalls bei Ihrem örtlichen
Entsorgungsunternehmen.

Gewährleistung/Garantie

Wir gewährleisten für alle Gastroback-Elektrogeräte, dass sie zum Zeitpunkt des Kaufes
mangelfrei sind.

Nachweisliche Fabrikations- oder Materialfehler werden unter Ausschluss weiterer
Ansprüche und innerhalb von zwei Jahren nach dem Kaufdatum, kostenlos ersetzt oder
behoben. Ein Gewährleistungsanspruch des Käufers besteht nicht, wenn der Schaden
an dem Gerät auf unsachgemäße Behandlung, Überlastung oder Installationsfehler zurück-
geführt werden kann.

Ohne unsere schriftliche Einwilligung erfolgte technische Eingriffe von Dritten führen
zum sofortigen Erlöschen des Gewährleistungsanspruchs.

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