2 bestimmungsgemäße verwendung, Sicherheitshinweise, 1 allgemeine hinweise – Vetter Pipe and Test Sealing Bags Benutzerhandbuch
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1.2 Bestimmungsgemäße Verwendung
Vetter Rohr- und Prüf-Dichtkissen dürfen je nach Einsatzzweck
nur mit Druckluft und nur mit den Original-Füllarmaturen der je-
weiligen Druckstufe befüllt werden. Eine Befüllung mit fremd be-
zogenen Füllarmaturen gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Sie werden ausschließlich zum Absperren von dafür vorgesehe-
nen Rohren, zur Dichtheitsprüfung von Rohrleitungen und zur
Erstellung einer Umleitung (Bypass) eingesetzt.
Eine andere oder darüber hinausgehende Verwendung gilt als
nicht bestimmungsgemäß. Eine nicht bestimmungsgemäße Ver-
wendung der Vetter Rohr- und Prüf-Dichtkissen beinhaltet:
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Unsachgemäßes Betreiben, Bedienen oder Warten der Rohr-
und Prüf-Dichtkissen.
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Betreiben der Vetter Rohr- und Prüf-Dichtkissen bei defekten
Sicherheitseinrichtungen oder nicht ordnungsgemäß ange-
brachten oder nicht funktionsfähigen Füllarmaturen.
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Nichtbeachten der Hinweise in der Bedienungsanleitung be-
züglich Lagerung, Betrieb und Wartung der Rohr- und Prüf-
Dichtkissen.
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Mangelhafte Überwachung von Zubehörteilen, die einem
Verschleiß unterliegen.
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Unsachgemäß durchgeführte Wartungsarbeiten.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören auch
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das Beachten aller Hinweise in dieser Bedienungsanleitung.
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das Einhalten der im Kapitel „Wartung und Pflege“ genannten
Fristen für die Wartung und Pflege.
2.
Sicherheitshinweise
Der Einsatz von Vetter Rohr- und Prüf-Dichtkissen setzt die Kennt-
nis und die Beachtung der Bedienungsanleitung voraus.
2.1 Allgemeine Hinweise
Die Beachtung aller einschlägigen Arbeitsschutz- und Sicherheits-
regeln, Unfallverhütungsvorschriften (z. B. Sicherheitsregeln der
TBG) sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik wird
vorausgesetzt.
Vor dem Einsetzen der Rohr- und Prüf-Dichtkissen ist die Rohrlei-
tung auf Beschädigungen zu überprüfen. Der Bereich im Rohr für
das Rohr- und Prüf-Dichtkissen muss frei von Ablagerungen, Ver-
schmutzung und Fremdkörpern sein, wie z. B. Scherben, scharf-
kantige Gegenstände. Die für die Durchführung notwendige per-
sönliche Schutzausrüstung - Schutzkleidung, Handschuhe, Helm,
Gesichts- und/oder Augenschutz - ist zu tragen.