Softwarelizenzvertrag, Lizenz der connex-software – Welch Allyn Connex Central Station Ver 1.5X - User Manual Benutzerhandbuch
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Softwarelizenzvertrag
Diese Lizenz zwischen Welch Allyn, Inc. (Welch Allyn) und dem Kunden, der das Connex-
Produkt kauft, bezieht sich auf das Connex-Softwareprogramm einschließlich
möglicherweise eingebetteter Software anderer Hersteller.
LESEN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ UND DER LIZENZ FÜR SOFTWARE
VON DRITTHERSTELLERN AUFMERKSAM DURCH, BEVOR SIE DAS CONNEX-
PRODUKT IN BETRIEB NEHMEN. DIE CONNEX SOFTWARE IST LIZENZIERT (NICHT
VERKAUFT). DURCH DIE INBETRIEBNAHME DES CONNEX-PRODUKTS ERKLÄREN SIE
SICH MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ EINVERSTANDEN. WENN SIE DIE
BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ UND DER LIZENZ FÜR SOFTWARE VON
DRITTHERSTELLERN ABLEHNEN, MÜSSEN SIE DAS CONNEX-PRODUKT UMGEHEND
AN WELCH ALLYN ZURÜCKGEBEN. DER VORLIEGENDE LIZENZVERTRAG STELLT
DEN VOLLSTÄNDIGEN VERTRAG BEZÜGLICH DER CONNEX-SOFTWARE ZWISCHEN
IHNEN UND WELCH ALLYN DAR. ER HAT VORRANG VOR ALLEN VORHERIGEN
VORSCHLÄGEN, ZUSICHERUNGEN ODER VEREINBARUNGEN, DIE SIE
MÖGLICHERWEISE ERHALTEN BZW. GETROFFEN HABEN.
Lizenz der Connex-Software
1. Welch Allyn gewährt und der Kunde akzeptiert eine nicht-exklusive Lizenz zur
Nutzung der Connex-Software in den Einrichtungen des Kunden gemäß den
Bedingungen dieser Lizenz für die maximale Anzahl von
Patienteneingangsverbindungen, die auf der Bestellung vermerkt ist. Lizenzen
werden gewährt für bestimmte Funktionen wie beispielsweise Geräteverbindung,
Überprüfungsfunktionen sowie die Anbindung an Softwarepakete anderer Hersteller.
Lizenzfunktionen können bei der erstmaligen Installation enthalten sein oder als
Upgrades erworben werden. Alle Upgrades unterliegen den Bestimmungen dieser
Lizenz. Die Connex-Software wird auf einem oder mehreren bei Welch Allyn bzw.
auf von Welch Allyn zugelassener Hardware installiert bereitgestellt und darf nur auf
diesen Computern oder den an ihrer Stelle erhaltenen Ersatzgeräte bei Veraltung der
Originale ausgeführt werden. Welch Allyn installiert die Connex-Software auf
Ersatzcomputern ohne Erhebung einer zusätzlichen Lizenzgebühr, jedoch
gegebenenfalls gegen eine Dienstleistungsgebühr.
2. Dem Kunden ist es nicht erlaubt: a) Kopien der Connex Software anzufertigen, b) die
Connex Software zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln, c) Teile der Connex-
Software weiter zu lizenzieren oder zu verteilen, d) die Connex-Software auf
zusätzliche Computer zu übertragen oder e) Lizenzschlüssel oder andere Verfahren
zur Beschränkung des Kopierens und Ladens der Connex-Software auf neuer
Hardware zu umgehen.
3. Eigentums- und Verwertungsrechte an der Connex-Software und der im
Lieferumfang der Connex-Software enthaltenen Dokumentation (sowie an allen in
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