2 betriebssicherheit, 1 allgemeine sicherheitshinweise, 2 bedienpersonal – FRITSCH PULVERISETTE 16 cast iron Benutzerhandbuch
Seite 10

Seite 9
PULVERISETTE 16
2 Betriebssicherheit
2.1 Allgemeine
Sicherheitshinweise
• Die Betriebsanleitung aufmerksam studieren.
• Dem Bedienpersonal muss der Inhalt der Betriebsanleitung bekannt
sein.
Dazu muss unter anderem sichergestellt sein, dass die Betriebsanlei-
tung dem Gerät beiliegt.
• Hinweisschilder nicht entfernen
• Sicherheitseinrichtungen nicht außer Betrieb setzen.
• Eigenmächtige Umbauten am Gerät führen zum Verlust der von Fritsch er-
klärten Konformität zu europäischen Richtlinien und zum Verlust des Ga-
rantieanspruchs.
• Die Schlagkreuzmühle ist ausschließlich für die Arbeiten nach Kapitel
Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht bestim-
mungsgemäß; für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht.
• Ergänzend zur Betriebsanleitung allgemeingültige gesetzliche und sonstige
verbindliche Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz be-
achten und anweisen.
• Wird ein Lärmpegel von 85dB(A) erreicht oder überschritten, sollte
ein Gehörschutz getragen werden, um Gehörschäden vorzubeugen.
• Nur Originalzubehör und Originalersatzteile verwenden. Bei Nichtbe-
achtung kann der Schutz der Maschine in Frage gestellt sein.
• Beschädigtes Zubehör nicht weiterverwenden.
• Es müssen die MAK-Werte der gültigen Sicherheitsvorschriften beachtet
werden, ggf. muss für Lüftung gesorgt werden oder die Maschine unter ei-
nem Abzug betrieben werden.
• Beim zerkleinern oxidierbarer Stoffe (z.B. Metalle oder Kohle) besteht die
Gefahr der Selbstentzündung (Staubexplosion), wenn der Feinanteil
einen bestimmten Prozentsatz überschreitet.
• Die Schlagkreuzmühle ist nicht ex-geschützt ausgeführt und ist nicht
geeignet zum Mahlen von explosiven Stoffen.
• Diese Bedienungsanleitung beinhaltet keine Reparaturanleitung. Reparatu-
ren dürfen nur von der Fritsch GmbH oder autorisierten Service Technikern
durchgeführt werden.
2.2 Bedienpersonal
• Die Schlagkreuzmühle darf nur von autorisierten Personen bedient und von
ausgebildeten Fachleuten gewartet und repariert werden.
• Personen, die unter Einfluss von gesundheitlichen Störungen, Medikamen-
ten, Drogen, Alkohol oder Übermüdung stehen, dürfen die Scheiben-
schwingmühle nicht bedienen.