d&b Z5047 MAX12 Horizontal bracket Benutzerhandbuch
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(2.0 D)
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Anschlagmittel
Sicherheitsfaktor
Drahtseile
Faktor 5 (EN 292-2, Kap. 4.1.2.5a)
Ketten aus verschweißten Gliedern
Faktor 4 (EN 292-2, Kap. 4.1.2.5b)
Textilfasergurte
Faktor 7 (EN 292-2, Kap. 4.1.2.5c)
Metallteile
Faktor 4 (EN 292-2, Kap. 4.1.2.5d)
Das heist, dass die Maschine mit 25% überbelastet werden kann
ohne dass sie versagt.
Für Anschlagmittel wie z.B. Schäkel ist in der EU-Maschinenrichtlinie
ein Sicherheitsfaktor von mindestens 4 gefordert, somit kann theore-
tisch ein Schäkel, der mit einer maximalen Belastung von 500 kg an-
gegeben ist, mit mindestens 2000 kg belastet werden ohne dass er
auseinanderbricht.
In Bezug auf ausreichende Sicherheit kann man nun für die jeweili-
gen Einsatzbereiche entsprechende Sicherheitsfaktoren empfehlen,
deren Einhaltung ein Versagen der Bauteile nahezu völlig aus-
schließt. Es leuchtet jedem ein, dass ein Bauteil, das sich bei einer
Belastung von 1000 kg dauerhaft zu verformen beginnt, bei einer
Belastung mit nur 200 kg sicherlich auch bei deutlichen Verschleiß-
spuren noch ausreichend stabil sein wird.
In der Unfallverhütungsvorschrift Veranstaltungs- und Produktions-
stätten für szenische Darstellung (GUV 6.15) sind für sicherheits-
technische Einrichtungen Sicherheitsfaktoren spezifiziert, wobei die
folgende Bemerkung zu §9 erwähnenswert ist:
Die Forderung nach ausreichender Bemessung ist erfüllt, wenn
−
Tragmittel wie Seile und Bänder höchstens mit einem Zehntel
der rechnerischen Bruchkraft unter Mitbewertung der betriebs-
mäßig auftretenden dynamischen Vorgänge
und
−
Anschlagmittel wie Seile und Bänder höchstens mit einem Zwölf-
tel der rechnerischen Bruchkraft
beansprucht werden.
Es ist somit empfehlenswert einen Sicherheitsfaktor von 12 für fol-
gende Komponenten zu fordern:
−
Ketten
−
Drahtseile (zum Heben und Sichern)
−
Schäkel
−
Ringösen etc.
Die EU-Maschinenrichtlinie (EN292-2) fordert folgende Sicherheits-
faktoren für Anschlagmittel:
Die aufgeführten Vorschriften sind zahlreich aber leider nicht immer
ganz eindeutig. Auch sind darin kaum Lautsprecher und deren me-
chanisches Zubehör erwähnt. Für die elektrische und mechanische
Ausführung von Schweinwerfern gibt es eine DIN-Norm
(DIN 15560) während für das mechanische Zubehör von Lautspre-
chern keine DIN-Norm geschweige denn eine Euronorm existiert.