Entsorgung, Vorschriften zur entsorgung, Deutschland – KLING & FREITAG K&F SONA SUB Benutzerhandbuch

Seite 23: Eu, norwegen, island und liechtenstein, Alle weiteren nationen

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Benutzerhandbuch

K&F SONA SUB

KLING & FREITAG GMBH © 2014

Version 2.1

Seite 23 von 23

12. Entsorgung

12.1

Vorschriften zur Entsorgung

12.1.1

Deutschland

Eine Entsorgung von Elektro-Altgeräten über den Hausmüll ist nicht zulässig.

Geben Sie ihr Gerät nach der Produktlebenszeit bei öffentlichen Sammelstellen zur
Entsorgung ab!

Bei dem Gerät handelt es sich um ein sogenanntes Dual-Use Produkt, das sowohl gewerblich,
als auch in privaten Haushalten genutzt werden kann. Aus diesem Grund können Sie dieses
Gerät, entgegen der rein gewerblich zu nutzenden KLING & FREITAG Produkte, auch bei
öffentlich rechtlichen Sammelstellen / Entsorgungshöfen abgeben. Selbstverständlich können
Sie Altgeräte auch an die KLING & FREITAG GMBH zurückschicken, wir kümmern uns dann um
die sachgerechte Entsorgung.

Erläuterung:

Mit dem ElektroG wurde in Deutschland unter anderem die EU-Richtlinie über die Entsorgung
von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE, 2002/96/EC) umgesetzt.

Die KLING & FREITAG GMBH hat daher alle von der WEEE betroffenen Geräte für Deutschland
ab dem 24.03.2006 mit der durchgestrichenen Mülltonne und dem darunter liegenden Balken
gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass dieses Produkt nicht über den Hausmüll
entsorgt werden darf und dass es frühestens am 24.03.2006 erstmals in Verkehr gebracht
wurde.

Die KLING & FREITAG GMBH hat sich gesetzeskonform als Hersteller bei der deutschen
Registrierungsstelle EAR registrieren lassen. Unsere WEEE-Reg.Nr. lautet: DE64110372.

12.1.2

EU, Norwegen, Island und Liechtenstein

Eine Entsorgung von Elektro-Altgeräten über den Hausmüll ist nicht zulässig.

Die KLING & FREITAG GMBH hat alle von der WEEE-Richtlinie betroffenen Geräte für
die europäischen Mitgliedsstaaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein (außer
Deutschland), ab dem 13.08.2005 mit der durchgestrichenen Mülltonne und dem darunter
liegenden Balken gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass dieses Produkt nicht
über den Hausmüll entsorgt werden darf und dass es frühestens am 13.08.2005 erstmals in
Verkehr gebracht wurde.

Leider wurde die europäische Richtlinie WEEE in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen
Union durch jeweils unterschiedliche nationale Gesetze umgesetzt, so dass wir Ihnen keine
einheitliche, europaweite Entsorgungslösung anbieten können.

Verantwortlich für die Einhaltung der jeweiligen nationalen Gesetze ist alleine der
Distributor (Importeur) für das jeweilige Land.

Für die Entsorgung der Altgeräte gemäß den jeweiligen nationalen Bestimmungen in den
Ländern der Europäischen Union (außer Deutschland) erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem
Lieferanten oder den örtlichen Behörden.

12.1.3

Alle weiteren Nationen

Für die Entsorgung der Altgeräte gemäß den jeweiligen nationalen Bestimmungen in
anderen als oben genannten Ländern erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Lieferanten oder
den örtlichen Behörden.

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