Xerox DocuColor DXP250 Benutzerhandbuch

Seite 78

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DocuColor 250 Scanfunktion

Anhang

Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen,
die es jedem, der die Software weitergibt, verbieten, Ihnen diese
Rechte zu verweigern oder Sie zum Verzicht auf diese Rechte
aufzufordern. Aus diesen Einschränkungen ergeben sich bestimmte
Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien der Bibliothek verbreiten
oder sie verändern.

Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die
wir Ihnen eingeräumt haben, wenn Sie – kostenlos oder gegen eine
Gebühr – Kopien der Bibliothek weitergeben. Sie müssen sicherstellen,
dass auch die Empfänger den Quellcode erhalten bzw. erhalten
können. Wenn Sie einen anderen Code mit der Bibliothek verknüpfen,
müssen Sie den Empfängern die vollständigen Objektdateien
zukommen lassen, so dass diese selbst diesen Code mit der Bibliothek
neu verknüpfen können, auch nachdem sie Veränderungen an der
Bibliothek vorgenommen und sie erneut kompiliert haben. Und Sie
müssen die Empfänger auf diese Bedingungen hinweisen, damit sie
ihre Rechte kennen.

Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die Bibliothek
unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen diese
Lizenz an, die es Ihnen gestattet, die Bibliothek zu vervielfältigen, zu
verbreiten und/oder zu verändern.

Um jeden, der die Software weitergibt, zu schützen, wollen wir darüber
hinaus vollkommen klarstellen, dass für diese freie Bibliothek keinerlei
Garantie besteht. Auch sollten, wenn die Software von einem Dritten
modifiziert und weitergegeben wird, die Empfänger wissen, dass sie
nicht das Original erhalten haben, damit von Dritten verursachte
Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen Autors schädigen.

Schließlich und endlich stellen Softwarepatente für die Existenz jedes
freien Programms eine ständige Bedrohung dar. Wir möchten
sicherstellen, dass kein Unternehmen den Benutzern eines freien
Programms Einschränkungen auferlegen kann, indem es von einem
Patentinhaber eine die freie Nutzung einschränkende Lizenz erwirbt.
Deshalb bestehen wir darauf, dass jegliche für eine Version der
Bibliothek erworbene Patentlizenz mit der in dieser Lizenz (also der
LGPL) im einzelnen angegebenen Nutzungsfreiheit voll vereinbar
sein muss.

Die meiste GNU-Software einschließlich einiger Bibliotheken fällt unter
die gewöhnliche Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz (GNU-GPL).
Die vorliegende Lizenz, also die GNU-LGPL, gilt für gewisse näher
bezeichnete Bibliotheken. Sie unterscheidet sich wesentlich von der
gewöhnlichen Allgemeinen Öffentlichen Lizenz (GNU-GPL). Wir
benutzen diese Lizenz für bestimmte Bibliotheken, um die Einbindung
dieser Bibliotheken in nicht freie Programme zu gestatten.

Wenn ein Programm mit einer Bibliothek verknüpft wurde, sei es
statisch oder dynamisch, so ist die Kombination der beiden, rechtlich
gesehen, ein kombiniertes Datenwerk, also eine abgeleitete Version
der Original-Bibliothek. Die gewöhnliche GPL erlaubt eine derartige
Verknüpfung nur dann, wenn die gesamte Kombination die Kriterien für
freie Software erfüllt. Die LGPL gestattet dagegen weniger strenge
Kriterien für das Verknüpfen einer anderen Software mit der Bibliothek.

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