Xerox DocuColor DXP250 Benutzerhandbuch

Seite 81

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Bedingungen für das Kopieren, Weitergeben und Ändern

DocuColor 250 Scanfunktion

8-5

b) Sie müssen die veränderten Dateien mit einem klar erkennbaren
Vermerk versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene
Modifizierung der Dateien hinweist und das Datum jeder Änderung
angibt.

c) Sie müssen dafür sorgen, dass das Datenwerk als Ganzes
Dritten unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebühren
zur Verfügung gestellt wird.

d) Wenn sich eine Funktionseinheit der bearbeiteten Bibliothek auf
eine Funktion oder Datentabelle stützt, die von einem die
Funktionseinheit nutzenden Anwendungsprogramm bereitgestellt
werden muss, ohne dass sie als Argument übergeben werden
muss, wenn die Funktionseinheit angesprochen wird, dann müssen
Sie nach bestem Wissen und Gewissen sicherstellen, dass die
betreffende Funktionseinheit auch dann noch funktioniert, wenn die
Anwendung eine solche Funktion oder Datentabelle nicht bereit
stellt, und dass sie den sinnvoll bleibenden Teil Ihres Zwecks noch
ausführt.

(So hat z. B. eine Funktion zur Berechnung von Quadratwurzeln
einen von der Anwendung unabhängigen, genau definierten Zweck.
Deshalb verlangt §2 Absatz d, dass jede von der Anwendung
bereitgestellte Funktion oder von dieser Funktion benutzte Tabelle
optional sein muss: Auch wenn die Anwendung diese Funktion
nicht bereitstellt, muss die Quadratwurzelfunktion dennoch
Quadratwurzeln berechnen.)

Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Datenwerk als
Ganzes. Wenn identifizierbare Teile davon nicht von der Bibliothek
stammen und vernünftigerweise als unabhängige und gesonderte
Datenwerke zu betrachten sind, dann gelten diese Lizenz und ihre
Bedingungen nicht für die betreffenden Teile, wenn Sie diese als
separate Datenwerke weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben
Teile als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf der Bibliothek
basierendes Datenwerk darstellt, dann muss die Weitergabe dieses
Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren
Bedingungen für weitere Lizenznehmer somit auf das gesamte
Ganze ausgedehnt werden – und somit auf jeden einzelnen Teil,
unabhängig vom jeweiligen Autor.

Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für
Datenwerke zu beanspruchen oder Ihnen Rechte für Datenwerke
streitig zu machen, die komplett von Ihnen geschrieben wurden;
vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der Verbreitung
von Datenwerken, die auf der Bibliothek basieren oder unter ihrer
auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind,
geltend zu machen.

Ferner bringt auch das einfache Zusammenfügen eines anderen
Datenwerkes, das nicht auf der Bibliothek basiert, mit der Bibliothek
oder mit einem auf der Bibliothek basierenden Datenwerk auf ein-
und demselben Speicher- oder Vertriebsmedium dieses andere
Datenwerk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.

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