Xerox DocuColor DXP250 Benutzerhandbuch

Seite 82

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8-6

DocuColor 250 Scanfunktion

Anhang

3. Sie können sich für die Anwendung der Bedingungen der
gewöhnlichen Allgemeinen Öffentlichen GNU-Lizenz (GNU-GPL) statt
dieser Lizenz auf eine bestimmte Kopie der Bibliothek entscheiden.
Dazu müssen Sie alle Eintragungen, die sich auf diese Lizenz
beziehen, so ändern, dass sie nun für die gewöhnliche GNU-GPL,
Version 2, und nicht mehr für diese Lizenz (LGPL) gelten. (Wenn eine
neuere Version als Version 2 der gewöhnlichen GNU-GPL erschienen
ist, können Sie diese angeben, wenn Sie dies wünschen.) Nehmen Sie
keine weiteren Veränderungen an diesen Hinweisen vor.

Wenn diese Veränderung in einer bestimmten Kopie einmal
vorgenommen ist, dann kann sie für diese Kopie nicht mehr
zurückgenommen werden; somit gilt dann die gewöhnliche GNU-GPL
für alle nachfolgenden Kopien und abgeleiteten Datenwerke, die von
dieser Kopie erstellt worden sind.

Diese Option ist nützlich, wenn Sie einen Teil des Codes der Bibliothek
in ein Programm kopieren wollen, das keine Bibliothek ist.

4. Sie sind berechtigt, die Bibliothek (oder einen Teil oder eine
Ableitung davon, gemäß Paragraph 2) in Objektcode- oder
ausführbarer Form unter den Bedingungen der obigen Paragraphen 1
und 2 zu kopieren und weiterzugeben, sofern Sie den entsprechenden
maschinenlesbaren Quellcode vollständig beifügen, der unter den
Bedingungen der obigen Paragraphen 1 und 2 auf einem Medium
weiterzugeben ist, das üblicherweise zum Austausch von Software
benutzt wird.

Wenn die Weitergabe von Objektcode durch das Angebot eines
Zugangs zum Kopienabruf von einem angegebenen Ort erfolgt, dann
erfüllt das Angebot eines gleichwertigen Zugangs zum Kopieren des
Quellcodes von demselben Ort die Anforderung zur Weitergabe des
Quellcodes, obwohl Dritte nicht verpflichtet sind, den Quellcode
zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.

5. Ein Programm, das keine Ableitungen von irgendeinem Teil der
Bibliothek enthält, aber darauf ausgelegt ist, mit der Bibliothek
zusammenzuarbeiten, indem es mit ihr kompiliert oder verknüpft wird,
wird bezeichnet als "Datenwerk, das die Bibliothek nutzt". Ein
derartiges Datenwerk ist, für sich allein genommen, kein von der
Bibliothek abgeleitetes Datenwerk und fällt daher nicht unter diese
Lizenz.

Wird jedoch ein "Datenwerk, das die Bibliothek nutzt", mit der Bibliothek
verknüpft, so entsteht ein ausführbares Programm, d. h. ein von der
Bibliothek abgeleitetes Datenwerk (weil es Teile der Bibliothek enthält)
und kein "Datenwerk, das die Bibliothek nutzt". Das ausführbare
Programm fällt daher unter diese Lizenz. Paragraph 6 nennt die
Bedingungen für die Weitergabe solcher ausführbaren Programme.

Wenn ein "Datenwerk, das die Bibliothek nutzt", Material aus einer
Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek ist, dann kann der
Objektcode für das Datenwerk ein von der Bibliothek abgeleitetes
Datenwerk sein, selbst wenn der Quellcode dies nicht ist. Ob dies
jeweils zutrifft, ist besonders dann von Bedeutung, wenn das
Datenwerk ohne die Bibliothek verknüpft werden kann oder das

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