Xerox DocuColor DXP250 Benutzerhandbuch

Seite 83

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Bedingungen für das Kopieren, Weitergeben und Ändern

DocuColor 250 Scanfunktion

8-7

Datenwerk selbst eine Bibliothek ist. Die genaue Grenze, von der an
dies zutrifft, ist rechtlich nicht genau definiert.

Wenn eine derartige Objektdatei nur numerische Parameter,
Datenstruktur-Layouts und Zugriffsfunktionen sowie kleine Makros und
kleine Inline-Funktionen (bis zu zehn Zeilen lang) benutzt, dann
unterliegt die Benutzung der Objektdatei keinerlei Beschränkungen,
unabhängig davon, ob es rein rechtlich ein abgeleitetes Datenwerk ist.
(Ausführbare Programme, welche diesen Objektcode plus Teile der
Bibliothek enthalten, fallen jedoch weiterhin unter die Bestimmungen
von Paragraph 6).

Ansonsten sind Sie, wenn das Datenwerk eine Ableitung von der
Bibliothek ist, berechtigt, den Objektcode für das Datenwerk unter den
Bedingungen von Paragraph 6 weiterzugeben. Alle ausführbaren
Programme, welche dieses Datenwerk enthalten, fallen ebenfalls unter
Paragraph 6, unabhängig davon, ob sie direkt mit der Bibliothek selbst
verknüpft sind oder nicht.

6. Als Ausnahme von den Bestimmungen der vorstehenden fünf
Paragraphen sind Sie berechtigt, auch ein "Datenwerk, das die
Bibliothek nutzt" mit der Bibliothek zu kombinieren oder zu verknüpfen,
um ein Datenwerk zu erzeugen, das Teile der Bibliothek enthält, und
dieses unter Bedingungen Ihrer eigenen Wahl weiterzugeben, sofern
diese Bedingungen Bearbeitungen für den eigenen Gebrauch des
Empfängers und ein Zurückentwickeln zur Behebung von Mängeln
solcher Bearbeitungen gestatten.

Sie sind verpflichtet, bei jeder Kopie des Datenwerks deutlich
erkennbar anzugeben, dass die Bibliothek darin genutzt wird und die
Bibliothek und ihre Benutzung durch die Lizenz abgedeckt sind. Sie
sind weiterhin verpflichtet, eine Kopie dieser Lizenz beizufügen. Wenn
das Datenwerk bei seiner Ausführung Copyright-Hinweise anzeigt,
müssen Sie den Copyright-Hinweis für die Bibliothek sowie einen
Verweis anzeigen, der den Benutzer zu einer Kopie dieser Lizenz führt.
Ferner müssen Sie eine der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen
ergreifen:

a) Das Datenwerk zusammen mit dem vollständigen zugehörigen
maschinenlesbaren Quellcode der Bibliothek weitergeben, und
zwar einschließlich jeglicher in dem Datenwerk angewandter
Änderungen (wobei dessen Weitergabe gemäß den Bedingungen
der Paragraphen 1 und 2 erfolgen muss); und das Datenwerk,
wenn es sich hierbei um ein ausführbares, mit der Bibliothek
verknüpftes Programm handelt, dieses zusammen mit dem
vollständigen maschinenlesbaren "Datenwerk, das die Bibliothek
nutzt" in Form von Objekt- und/oder Quellcode weitergeben, so
dass der Benutzer die Bibliothek verändern und dann erneut
verknüpfen kann, um ein verändertes ausführbares Programm zu
erzeugen, das die veränderte Bibliothek enthält. (Es versteht sich,
dass der Benutzer, der die Inhalte von Definitionsdateien in der
veränderten Bibliothek verändert, nicht notwendigerweise in der
Lage ist, die Anwendung neu zu kompilieren, um die veränderten
Definitionen zu benutzen.)

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