Xerox DocuColor DXP250 Benutzerhandbuch

Seite 86

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DocuColor 250 Scanfunktion

Anhang

der einzige Weg, sowohl dem Patentrecht als auch dieser Lizenz zu
genügen, darin, ganz auf die Weitergabe der Bibliothek zu verzichten.

Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder unter
bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser
Paragraph seinem Sinne nach angewendet werden; im Übrigen soll
dieser Paragraph als Ganzes gelten.

Zweck dieses Paragraphen ist es nicht, Sie dazu zu bringen,
irgendwelche Patente oder andere Eigentumsansprüche zu verletzen
oder die Gültigkeit solcher Ansprüche zu bestreiten; dieser Paragraph
hat vielmehr einzig den Zweck, die Integrität des Verbreitungssystems
der freien Software zu schützen, das durch die Praxis öffentlicher
Lizenzen verwirklicht wird. Viele Personen haben im Vertrauen auf die
konsistente Anwendung dieses Systems großzügige Beiträge zu dem
weitreichenden Angebot der durch dieses System verbreiteten
Software geleistet; es obliegt dem Autor bzw. Geber, zu entscheiden,
ob er die Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten will;
ein Lizenznehmer jedoch darf darüber nicht entscheiden.

Dieser Paragraph soll klarztellen, was als Konsequenz aus den übrigen
Bestimmungen dieser Lizenz zu betrachten ist.

12. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung der Bibliothek in
bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch
urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der
Urheberrechtsinhaber, der die Bibliothek unter diese Lizenz gestellt hat,
eine explizite geographische Beschränkung der Verbreitung angeben,
in der diese Staaten ausgeschlossen werden, so dass die Verbreitung
nur innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die demgemäß
nicht ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall ist die Einschränkung
Bestandteil dieser Lizenz, als wäre sie im Text der Lizenz schriftlich
fixiert.

13. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete
und/oder neue Versionen der Lesser General Public License
veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her
der gegenwärtigen entsprechen, können aber im Detail abweichen, um
neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.

Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn
in einem Programm angegeben wird, dass es dieser Lizenz in einer
bestimmten Versionsnummer oder "jeder späteren Version" unterliegt,
so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der genannten
Version zu folgen oder denen jeder beliebigen späteren Version, die
von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde. Gibt die
Bibliothek keine Lizenz-Versionsnummer an, können Sie eine beliebige
Version wählen, die jemals von der Free Software Foundation
veröffentlicht wurde.

14. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile der Bibliothek in andere freie
Programme zu integrieren, deren Bedingungen für die Verbreitung mit
den vorliegenden nicht vereinbar sind, bitten den Autor der Bibliothek
schriftlich um eine entsprechende Erlaubnis. Für Software, die den
Copyright-Bestimmungen der Free Software Foundation unterliegt,
wenden Sie sich schriftlich an die Free Software Foundation; wir

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