Xerox DocuColor DXP250 Benutzerhandbuch

Seite 80

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8-4

DocuColor 250 Scanfunktion

Anhang

Funktionen und Daten benutzen) zur Erzeugung ausführbarer Dateien
verknüpfen lässt.

Der Begriff "Bibliothek" bezieht sich im Folgenden immer nur auf solche
Softwarebibliotheken und Datenwerke, die unter diesen Bedingungen
der Lesser-GPL-Lizenz verbreitet worden sind. Ein "auf der Bibliothek
basierendes Datenwerk" bezeichnet entweder die betreffende
Bibliothek selbst oder jede davon abgeleitete Bearbeitung im
urheberrechtlichen Sinne, also ein Datenwerk, welches die Bibliothek
oder einen Teil davon, sei es unverändert oder verändert und/oder
direkt in eine andere Sprache übersetzt, enthält. (Im Folgenden wird die
Übersetzung ohne Einschränkung als "Bearbeitung" eingestuft.)

Unter dem "Quellcode" eines Datenwerks ist seine für das Vornehmen
von Veränderungen bevorzugte Form zu verstehen. Für eine Bibliothek
bedeutet "vollständiger Quellcode" den gesamten Quellcode für alle in
der Bibliothek enthaltenen Bestandteile, plus alle zugehörenden
Dateien zur Definition von Schnittstellen, plus die Skripte, die zur
Steuerung der Kompilierung und Installation der Bibliothek benutzt
werden.

Andere Maßnahmen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung
werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht in ihren
Anwendungsbereich. Das Ausführen eines Programms unter
Benutzung der Bibliothek wird nicht eingeschränkt und die Ausgaben
des Programms unterliegen dieser Lizenz nur dann, wenn der Inhalt ein
auf der Bibliothek basierendes Datenwerk darstellt (unabhängig davon,
dass die Bibliothek in einem Werkzeug zum Schreiben dieses
Programms benutzt wurde). Ob dies zutrifft, hängt davon ab, was die
Bibliothek bewirkt und was das Programm, das die Bibliothek nutzt,
bewirkt.

1. Sie sind berechtigt, auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des
vollständigen Quellcodes der Bibliothek in der erhaltenen Form zu
erstellen und zu verbreiten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mit
jeder Kopie deutlich erkennbar und in angemessener Form einen
entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschluss
veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das
Fehlen einer Gewährleistung beziehen, unverändert lassen und
zusammen mit der Bibliothek jeweils eine Kopie dieser Lizenz
weitergeben.

Sie sind berechtigt, für den eigentlichen Kopier- und Versandvorgang
eine Gebühr zu verlangen. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch
gegen Entgelt eine Gewährleistung anbieten.

2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) der Bibliothek oder irgendeines Teils davon
verändern, wodurch ein auf der Bibliothek basierendes Datenwerk
entsteht, und Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter den
Bestimmungen von Paragraph 1 vervielfältigen und verbreiten,
vorausgesetzt, dass zusätzlich alle im folgenden genannten
Bedingungen erfüllt werden:

a) Das Bearbeitungsergebnis muss selbst wieder eine Software-
Bibliothek sein.

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