Motoren für den einsatz in der zone 21 und zone 22 – NORD Drivesystems B1091 Benutzerhandbuch

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B1091-DE-4613

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6. Motoren für den Einsatz in der

Zone 21 und Zone 22

6.1 Allgemeines

Für Motoren der Kategorie 2D und 3D gelten ergänzend oder speziell die nachfolgenden Informationen!

Die Motoren sind entsprechend der Kennzeichnung für den Einsatz in Zone 21 (Kategorie 2D) oder Zone 22
- nicht leitender Staub (Kategorie 3D)- geeignet.

Typenzusatz: Zone 21: 2D z.B.: 80 L/4 2D TF

Zone 22: 3D z.B.: 80 L/4 3D TF

Die Kennzeichnung ist:

0102

II 2 D T 125°C für die Kategorie 2 (Zone 21)*

Bescheinigungsnummer: BVS 04 ATEX E 037

II 3 D T 125°C für die Kategorie 3 (Zone 22 nicht leitfähiger

Staub)*

* die Angabe der Oberflächentemperatur kann von 125°C abweichen und ist dem Typenschild zu
entnehmen.

Ist der Motor mit einem Getriebe verbunden, so muss auch die Ex-Kennzeichnung des Getriebes beachtet
werden!

6.2 Sicherheitshinweise

Die erhöhte Gefahr in Bereichen mit brennbarem Staub verlangt die strikte Beachtung der allgemeinen
Sicherheits- und Inbetriebnahmehinweise. Explosionsfähige Staubkonzentrationen können bei Zündung
durch heiße oder funkenbildende Gegenstände Explosionen verursachen, die schwere bis tödliche
Verletzungen von Personen sowie erhebliche Sachschäden zur Folge haben.
Es ist unbedingt erforderlich, dass die zuständigen Personen für den Einsatz von Motoren in
explosionsgefährdeten Bereichen über den richtigen Einsatz geschult sind.

6.3 Inbetriebnahmehinweise / Anwendungsbereich

Sollen die Motoren für den Umrichterbetrieb geeignet sein, so muss dies bei der Bestellung angegeben
werden. Die Motoren müssen mit geeigneten Überwachungsgeräten gegen Überhitzung geschützt werden!
Die Staubablage darf 5 mm nicht überschreiten! Die Motoren sind für den Spannungs- und Frequenzbereich
A der EN 60034 Teil 1 ausgelegt.

Motoren für den Einsatz in Zone 21 und Zone 22 mit der Kennzeichnung TF dürfen über den eingebauten
PTC in Zusammenhang mit einem geeigneten Auslösegerät thermisch, als Alleinschutz, überwacht werden.
Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in Bereichen mit brennbarem Staub entsprechen der Norm EN
50281-1-1, EN 60034 sowie EN 50014. Der Grad der Explosionsgefährdung bestimmt die Zoneneinteilung.
Der Betreiber/Arbeitgeber ist für die Zoneneinteilung zuständig (RL 1999/92/EG).

Ist die Bescheinigung durch ein X ergänzt, sind besondere Auflagen in der EG-Baumusterprüfbescheinigung
zu beachten. Es ist verboten, Normmotoren, die nicht für explosionsgefährdete Bereiche ausgewiesen sind,
in explosionsgefährdeten Bereichen einzusetzen. Für Zone 21 müssen die Leitungseinführungen für den Ex-
Bereich zugelassen sein (Schutzart mindestens IP 66) und gegen selbstständiges Lockern gesichert werden.
Nicht benutzte Öffnungen müssen mit zugelassenen Stopfen verschlossen werden (Schutzart mindestens
IP66).

Für die Zone 22 müssen die Leitungseinführungen mindestens der Schutzart entsprechen, die auf dem
Typenschild angegeben ist. Nicht benutzte Öffnungen müssen mit Blindstopfen verschlossen werden, die
mindestens der Schutzart des Motors entsprechen.
Ein Öffnen des Motors zum Anschluss der elektrischen Leitungen oder sonstigen Arbeiten darf nicht in Ex-
Atmosphäre erfolgen. Die Spannung ist vor dem Öffnen stets abzuschalten und gegen Wiedereinschalten zu
sichern!

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