Prüfungen – Lukas P 600 OE Benutzerhandbuch

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9. Prüfungen

Das P600OE unterliegt auf Grund des hohen Betriebsducks einer sehr hohen mechanischen
Beanspruchungen. Deshalb ist nach jedem Einsatz eine Sichtprüfung durchzuführen
mindestens jedoch einmal pro Halbjahr. Dadurch sind frühzeitig Verschleißerscheinungen
erkennbar, so dass durch rechtzeitigen Ersatz dieser Verschleißteile Schäden vermieden
werden.

ACHTUNG!
Reinigen Sie das Gerät vor Kontrolle von Verschmutzungen!
Achten Sie beim Reinigen der Geräte darauf, keine Reinigungsmittel zu
verwenden, deren pH-Wert außerhalb des Bereiches von 5 - 8 liegt!

WARNUNG / VORSICHT / ACHTUNG!
Zur Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ist eine
den Arbeiten angemessene Werkstatt- und persönliche Schutzausrüstung
unbedingt erforderlich.
Das Wartungs- und Instandsetzungspersonal muss über ausreichende Fach-
und Sachkenntnis verfügen. LUKAS bietet hierfür entsprechende Schulungen an.

Betriebszeit pro Tag

Funktionsprüfung

bis zu 1 Stunde

1 x jährlich

bis zu 8 Stunden

1 x pro Quartal

bis zu 24 Stunden

1 x pro Monat

Über diese Prüffristen hinaus, sollte eine Funktionsprüfung durchgeführt werden, wenn:

-

das Aggregat verdächtige Geräusche macht,

-

der begründete Verdacht auf eine innere Beschädigung des Aggregates besteht.

Einmal pro Jahr ist eine Jahresinspektion der Geräte fällig. Diese Inspektion ist durch eine
sachkundige Person durchzuführen. Sachkundig bedeutet, die Person muss ausreichende
Fach- und Sachkenntnis im Bereich Elektrotechnik und Hydraulik besitzen, so dass sie den
Zustand des Gerätes objektiv beurteilen kann.
Spätestens alle 3 Jahre oder wenn Zweifel an der Sicherheit oder Zuverlässigkeit
bestehen ist zusätzlich eine Funktionsprüfung durchzuführen (Beachten Sie hierzu auch
die entsprechend gültigen nationalen und internationalen Vorschriften in Bezug auf
die Wartungsintervalle von Rettungsgeräten). In der Bundesrepublik Deutschland sind
regelmäßige sicherheitstechnische Prüfungen nach den Vorschriften der Gesetzlichen
Unfallversicherung (GUV) vorgeschrieben.

Wir empfehlen eine Funktionsprüfung in folgenden Zeiträumen durchzuführen:

9.1 Allgemeines

9.2 Prüfung der Geräte

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