1 füllung des aggregates, 2 besondere betriebszustände, 3 aufladbare flüssigkeiten – Richter RMI-B Series Benutzerhandbuch
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Baureihe RMI-B
, in Blockbauweise
Seite 7
9470-005-de
Revision 02
TM 8256
Ausgabe 06/2011
2.6.1 Füllung des Aggregates
Bei Pumpenbetrieb muss der flüssigkeits-
berührte Innenraum der Pumpe ständig mit
Förderflüssigkeit gefüllt sein.
Es kann somit keine explosionsfähige Atmosphäre
dort vorliegen und die Gefahr von Trockenlauf wird
verhindert.
Kann der Betreiber dies nicht sicherstellen,
empfehlen
wir
entsprechende
Überwa-
chungsmaßnahmen vorzusehen.
Auch alle Hilfs-, Heiz- und Kühlsysteme
sorgfältig füllen.
2.6.2 Besondere Betriebszustände
In der Standardausführung werden der Spalt-
topf und die Gleitlagerung durch einen Spül-
strom gekühlt bzw. geschmiert.
Durch Eigenschaften der Flüssigkeit (z.B. Verkleben
durch unzulässigen Feststoffeintrag, Verstopfen,
Gaseintrag, ...) kann der Kühlstrom unterbrochen
werden und dadurch ein unzulässiger Temperaturan-
stieg entstehen. Geeignete Überwachungsmaßnah-
men vorsehen. Siehe Kapitel 5.6.
Für einen sicheren Pumpenbetrieb empfehlen wir eine
Fördermenge von 0,3 bis 1,1 Q
Opt
einzuhalten. Bei
Betrieb
außerhalb
dieses
Bereiches
muss
sichergestellt werden, dass die maximal zulässige
Fördermenge entsprechend der Pumpenkennlinie
nicht überschritten und die maximal zulässige
Arbeitstemperatur
entsprechend
Kapitel
2.6.7
eingehalten wird.
Bei zu großer Fördermenge kann sich der
Differenzdruck vor und hinter der Gleitlagerung so
stark verringern, dass Mangelschmierung bzw.
Trockenlauf auftreten kann.
Bei zu kleiner Fördermenge kann sich das Medium
auf Grund der Flüssigkeitsreibung so stark erwärmen,
dass die maximal zulässige Oberflächentemperatur
der entsprechenden Temperaturklasse überschritten
wird.
Überlastung, Überhitzung oder Nichtbeachtung der
Auslegungsdaten
bzw.
falsche
Auswahl
der
Magnetkupplung kann zur Entkopplung des Innen-
und Außenrotors führen. Dadurch werden am Innen-
bzw. Außenrotor Wirbelströme induziert und es kann
zu einem unzulässigen Temperaturanstieg kommen.
Abhilfe ist durch entsprechende Überwachungs-
maßnahmen zu schaffen. Siehe Kapitel 5.6.
Der Anlagen-NPSH-Wert (NPSHA) sollte mindestens
0,5 m höher liegen als der NPSH-Wert der Pumpe
(NPSHR), um Mangelschmierung bzw. Trockenlauf
der Gleitlagerung zu vermeiden.
2.6.3 Aufladbare Flüssigkeiten
Bei
Betrieb
mit
aufladbaren
Flüssigkeiten
(Leitfähigkeit <10
-8
S/m) ist beim Entleeren der Pumpe
mit Inertgas zu spülen. Siehe Kapitel 6.3.
2.6.4 Kennzeichnung
Die Ex-Kennzeichnung auf der Pumpe be-
zieht sich auf den Pumpenteil. Für Wellen-
kupplung und Motor bzw. für weitere Anbau-
ten muss eine separate Konformitätserklärung vorlie-
gen sowie eine entsprechende Kennzeichnung vor-
handen sein.
Beispiel der Kennzeichnung auf dem Pumpenteil:
II2GD IIC TX X.
Bei der Montage der Pumpe mit nicht Ex-Bauteilen
(z.B. Motor, Wellenkupplung) wird empfohlen, die Ex-
Kennzeichnung
auf
dem
Pumpenteil
und
gegebenenfalls weiteren Anbauteilen zu entfernen
oder unkenntlich zu machen.
Für diesen Fall gilt die Konformitätserklärung ohne
ATEX-Kennzeichnung.
Bei Oberflächentemperaturen die hauptsächlich von
den Betriebsbedingungen der Pumpe abhängen, darf
nach DIN EN 13463-1 Kapitel 9.3 keine Temperatur-
klasse oder Temperatur angegeben werden.
Die Temperaturklasse ist vom Betreiber nach Ab-
schnitt 2.6.7, Temperaturgrenzen, zu bestimmen
2.6.5 Drehrichtungskontrolle
Besteht auch während der Installationsphase
Explosionsgefahr, darf die Drehrichtungskon-
trolle keinesfalls durch kurzes Einschalten
der ungefüllten Pumpe erfolgen, damit eine unzuläs-
sige Temperaturerhöhung an der Gleitlagerung ver-
hindert wird.
Wir empfehlen die Drehrichtungskontrolle nur bei
gefüllter
Pumpe
und
mit
Drehfeldmesser
durchzuführen! Siehe auch Kapitel 6.1.2.
2.6.6 Betriebsweise der Pumpe
Die Pumpe darf nur mit voll geöffnetem saugseitigem
und leicht geöffnetem druckseitigem Absperrorgan
gestartet werden. Das Anfahren gegen eine
geschlossene Rückschlagarmatur ist auch möglich.
Unmittelbar nach dem Hochlauf ist das druckseitige
Absperrorgan auf den Betriebspunkt einzuregeln.
Siehe auch Kapitel 5.4.1.
Ein Betrieb mit geschlossenen Absperrorganen in
Saug- und / oder Druckleitung ist nicht erlaubt!
Es besteht die Gefahr, dass bereits nach
kurzer Zeit hohe Oberflächentemperaturen
am Pumpengehäuse durch rasches Aufhei-
zen der Flüssigkeit im Pumpeninneren entstehen.
Ein rascher Druckanstieg im Innern der
Pumpe
birgt
die
Gefahr
der
Überbeanspruchung bis zum Bersten.
Die Pumpe darf nicht im un- oder teilge-
füllten Zustand (Trockenlauf) in Betrieb
sein. Dadurch treten schwere Schäden an
der Pumpe auf und es können zusätzliche Gefah-
ren für die Umgebung auftreten.