1 füllung des aggregates, 2 besondere betriebszustände, 3 aufladbare flüssigkeiten – Richter RMI-B Series Benutzerhandbuch

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Baureihe RMI-B

, in Blockbauweise

Seite 7

9470-005-de

Revision 02

TM 8256

Ausgabe 06/2011

2.6.1 Füllung des Aggregates

Bei Pumpenbetrieb muss der flüssigkeits-
berührte Innenraum der Pumpe ständig mit
Förderflüssigkeit gefüllt sein.

Es kann somit keine explosionsfähige Atmosphäre
dort vorliegen und die Gefahr von Trockenlauf wird
verhindert.

Kann der Betreiber dies nicht sicherstellen,
empfehlen

wir

entsprechende

Überwa-

chungsmaßnahmen vorzusehen.
Auch alle Hilfs-, Heiz- und Kühlsysteme
sorgfältig füllen.

2.6.2 Besondere Betriebszustände

In der Standardausführung werden der Spalt-
topf und die Gleitlagerung durch einen Spül-
strom gekühlt bzw. geschmiert.

Durch Eigenschaften der Flüssigkeit (z.B. Verkleben
durch unzulässigen Feststoffeintrag, Verstopfen,
Gaseintrag, ...) kann der Kühlstrom unterbrochen
werden und dadurch ein unzulässiger Temperaturan-
stieg entstehen. Geeignete Überwachungsmaßnah-
men vorsehen. Siehe Kapitel 5.6.
Für einen sicheren Pumpenbetrieb empfehlen wir eine
Fördermenge von 0,3 bis 1,1 Q

Opt

einzuhalten. Bei

Betrieb

außerhalb

dieses

Bereiches

muss

sichergestellt werden, dass die maximal zulässige
Fördermenge entsprechend der Pumpenkennlinie
nicht überschritten und die maximal zulässige
Arbeitstemperatur

entsprechend

Kapitel

2.6.7

eingehalten wird.
Bei zu großer Fördermenge kann sich der
Differenzdruck vor und hinter der Gleitlagerung so
stark verringern, dass Mangelschmierung bzw.
Trockenlauf auftreten kann.
Bei zu kleiner Fördermenge kann sich das Medium
auf Grund der Flüssigkeitsreibung so stark erwärmen,
dass die maximal zulässige Oberflächentemperatur
der entsprechenden Temperaturklasse überschritten
wird.
Überlastung, Überhitzung oder Nichtbeachtung der
Auslegungsdaten

bzw.

falsche

Auswahl

der

Magnetkupplung kann zur Entkopplung des Innen-
und Außenrotors führen. Dadurch werden am Innen-
bzw. Außenrotor Wirbelströme induziert und es kann
zu einem unzulässigen Temperaturanstieg kommen.
Abhilfe ist durch entsprechende Überwachungs-
maßnahmen zu schaffen. Siehe Kapitel 5.6.
Der Anlagen-NPSH-Wert (NPSHA) sollte mindestens
0,5 m höher liegen als der NPSH-Wert der Pumpe
(NPSHR), um Mangelschmierung bzw. Trockenlauf
der Gleitlagerung zu vermeiden.

2.6.3 Aufladbare Flüssigkeiten

Bei

Betrieb

mit

aufladbaren

Flüssigkeiten

(Leitfähigkeit <10

-8

S/m) ist beim Entleeren der Pumpe

mit Inertgas zu spülen. Siehe Kapitel 6.3.

2.6.4 Kennzeichnung

Die Ex-Kennzeichnung auf der Pumpe be-
zieht sich auf den Pumpenteil. Für Wellen-
kupplung und Motor bzw. für weitere Anbau-

ten muss eine separate Konformitätserklärung vorlie-
gen sowie eine entsprechende Kennzeichnung vor-
handen sein.
Beispiel der Kennzeichnung auf dem Pumpenteil:

II2GD IIC TX X.

Bei der Montage der Pumpe mit nicht Ex-Bauteilen
(z.B. Motor, Wellenkupplung) wird empfohlen, die Ex-
Kennzeichnung

auf

dem

Pumpenteil

und

gegebenenfalls weiteren Anbauteilen zu entfernen
oder unkenntlich zu machen.
Für diesen Fall gilt die Konformitätserklärung ohne
ATEX-Kennzeichnung.
Bei Oberflächentemperaturen die hauptsächlich von
den Betriebsbedingungen der Pumpe abhängen, darf
nach DIN EN 13463-1 Kapitel 9.3 keine Temperatur-
klasse oder Temperatur angegeben werden.
Die Temperaturklasse ist vom Betreiber nach Ab-
schnitt 2.6.7
, Temperaturgrenzen, zu bestimmen

2.6.5 Drehrichtungskontrolle

Besteht auch während der Installationsphase
Explosionsgefahr, darf die Drehrichtungskon-
trolle keinesfalls durch kurzes Einschalten

der ungefüllten Pumpe erfolgen, damit eine unzuläs-
sige Temperaturerhöhung an der Gleitlagerung ver-
hindert wird.
Wir empfehlen die Drehrichtungskontrolle nur bei
gefüllter

Pumpe

und

mit

Drehfeldmesser

durchzuführen! Siehe auch Kapitel 6.1.2.

2.6.6 Betriebsweise der Pumpe

Die Pumpe darf nur mit voll geöffnetem saugseitigem
und leicht geöffnetem druckseitigem Absperrorgan
gestartet werden. Das Anfahren gegen eine
geschlossene Rückschlagarmatur ist auch möglich.
Unmittelbar nach dem Hochlauf ist das druckseitige
Absperrorgan auf den Betriebspunkt einzuregeln.
Siehe auch Kapitel 5.4.1.
Ein Betrieb mit geschlossenen Absperrorganen in
Saug- und / oder Druckleitung ist nicht erlaubt!

Es besteht die Gefahr, dass bereits nach
kurzer Zeit hohe Oberflächentemperaturen
am Pumpengehäuse durch rasches Aufhei-

zen der Flüssigkeit im Pumpeninneren entstehen.

Ein rascher Druckanstieg im Innern der
Pumpe

birgt

die

Gefahr

der

Überbeanspruchung bis zum Bersten.

Die Pumpe darf nicht im un- oder teilge-
füllten Zustand (Trockenlauf) in Betrieb
sein. Dadurch treten schwere Schäden an

der Pumpe auf und es können zusätzliche Gefah-
ren für die Umgebung auftreten.

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