6 bestimmungsgemäße verwendung, 1 inkubatoren bd, 2 trocken- und wärmeschränke ed und fd – BINDER BD 23 Benutzerhandbuch

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BD / ED / FD (E2) 02/2015

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1.6 Bestimmungsgemäße Verwendung

1.6.1 Inkubatoren BD

Inkubatoren BD sind zum exakten Temperieren von ungefährlichem Beschickungsgut geeignet. Aufgrund

der präzisen räumlichen Temperaturgenauigkeit eignen sich diese Geräte besonders zur Aufzucht von

Kulturen bei typischerweise 37 °C. Eventuell enthaltenes Lösungsmittel darf nicht explosiv und entzünd-

lich sein. Bestandteile des Beschickungsgutes dürfen KEIN explosionsfähiges Gemisch mit Luft bilden.

Die Innenraumtemperatur muss unter dem Flammpunkt bzw. unterhalb des Sublimationspunktes des

Beschickungsgutes liegen.
Andere Anwendungen sind nicht erlaubt.
Die Inkubatoren BD sind keine Medizinprodukte im Sinne der Richtlinie 93/42/EWG.
Gerät NICHT für Trocknungsvorgänge einsetzen, bei denen so große Mengen an Wasserdampf frei wer-

den, dass es zu Kondensationen kommt.

Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch, die Hinweise in dieser Betriebsanlei-

tung zu befolgen und die Wartungsanweisungen (Kap. 9) einzuhalten.

WARNHINWEIS: Für Geräte, die im unbeaufsichtigten Dauerbetrieb laufen, empfehlen wir für

den Fall der Einlagerung von unwiederbringlichen Proben dringend, die Proben auf mindes-

tens zwei Geräte aufzuteilen, sofern dies möglich ist.

Das Beschickungsgut darf keine korrosiven Inhaltsstoffe enthalten, welche die Komponenten

des Gerätes angreifen können. Hierzu zählen insbesondere Säuren und Halogenide. Für

etwaige Korrosionsschäden durch solche Inhaltsstoffe übernimmt die BINDER GmbH keine

Haftung.

1.6.2 Trocken- und Wärmeschränke ED und FD

Trocken- und Wärmeschränke ED und FD sind zum Trocknen und Wärmebehandeln von festen oder

pulverisierten Beschickungsgut sowie von Schüttgut durch Wärmezufuhr geeignet. Das enthaltene Lö-

sungsmittel darf nicht explosiv und entzündlich sein. Bestandteile des Beschickungsgutes dürfen KEIN

explosionsfähiges Gemisch mit Luft bilden. Die Innenraumtemperatur muss unter dem Flammpunkt bzw.

unterhalb des Sublimationspunktes des Beschickungsgutes liegen. Die Trocken- und Wärmeschränke

können zum Trocknen von z.B. Glaswaren eingesetzt werden.
Andere Anwendungen sind nicht erlaubt.
Die Trocken- und Wärmeschränke ED und FD sind keine Medizinprodukte im Sinne der Richtlinie

93/42/EWG.
Gerät NICHT für Trocknungsvorgänge einsetzen, bei denen so große Mengen an Wasserdampf frei wer-

den, dass es zu Kondensationen kommt.

Aufgrund der besonderen Anforderungen nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) sind die

Geräte NICHT zur Sterilisation von Medizinprodukten im Sinne der Richtlinie 93/42/EWG ge-

eignet.

Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch, die Hinweise in dieser Betriebsanlei-

tung zu befolgen und die Wartungsanweisungen (Kap. 9) einzuhalten.

Das Beschickungsgut darf keine korrosiven Inhaltsstoffe enthalten, welche die Komponenten

des Gerätes angreifen können. Hierzu zählen insbesondere Säuren und Halogenide. Für

etwaige Korrosionsschäden durch solche Inhaltsstoffe übernimmt die BINDER GmbH keine

Haftung.


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