Entsorgung, 1 entsorgung der transportverpackung, 2 außerbetriebnahme – BINDER BD 23 Benutzerhandbuch

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BD / ED / FD (E2) 02/2015

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10. Entsorgung

10.1 Entsorgung der Transportverpackung

Verpackungselement

Material

Entsorgung

Bänder zum Fixieren der Umverpa-

ckung auf Palette

Kunststoff

Kunststoff-Recycling

Holzkiste (Option)

mit Metallschrauben

Nichtholz (IPPC Standard)

Holz-Recycling

Metall

Metallverwertung

Palette (ab Größe 115)

mit Schaumstoffpolsterung

(ab Größe 240)

Massivholz (IPPC Standard)

Holz-Recycling

Umverpackung

mit Metallklammern

Karton

Papier-Recycling

Metall

Metallverwertung

Geräteabdeckung oben

(nur Größe 720)

Karton

Papier-Recycling

Entnahmehilfe (nur

Größen 240 und

400)

Karton

Papier-Recycling

Kunststoff

Kunststoff-Recycling

Kantenschutz

Styropor

®

oder PE Schaum

Kunststoff-Recycling

Türschutz,

Schutz der Einschubgitter

PE Schaum

Kunststoff-Recycling

Tüte für Betriebsanleitung

PE-Folie

Kunststoff-Recycling

Luftpolsterfolie (Verpackung

optionaler Zubehörteile)

PE-Folie

Kunststoff-Recycling

Falls Recycling nicht möglich ist, können alle Verpackungselemente auch im Restmüll (Hausmüll) ent-

sorgt werden.

10.2 Außerbetriebnahme

ED Geräte der Größen 400 und 720 mit dem Hauptschalter (10) ausschalten. Gerät vom Stromnetz tren-

nen.

Bei Ausschalten mit dem Hauptschalter (10) bleiben gespeicherte Parameter erhalten.

Vorübergehende Außerbetriebnahme: Hinweise zur geeigneten Lagerung beachten, Kap. 3.3.

Endgültige Außerbetriebnahme: Gerät gemäß Kap. 10.3 bis 10.5 entsorgen.

10.3 Entsorgung des Gerätes in der Bundesrepublik Deutschland

BINDER-Geräte sind gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

über Elektro- und Elektronik-Altgeräte als „Überwachungs- und Kontrollinstrumente für ausschließlich

gewerbliche Nutzung“ (Kategorie 9) eingestuft und dürfen NICHT an öffentlichen Sammelstellen abgege-

ben werden.
Die Inkubatoren BD und Trocken- und Wärmeschränke ED und FD tragen das Symbol

(durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern und Balken) zur Kennzeichnung von Elektro- und

Elektronikgeräten, die nach dem 13. August 2005 in der EU in Verkehr gebracht wurden

und gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG und ElektroG getrennt zu entsorgen sind. Ein hoher

Anteil der Materialien muss aus Umweltschutzgründen wiederverwertet werden.


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