Watson-Marlow EC 25 Benutzerhandbuch

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Revision 4.4 / November 2010

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4.5

Verpflichtung des Personals

Alle Personen, die mit Arbeiten an der Maschine beauftragt sind, verpflichten sich, vor Arbeitsbeginn die grundlegenden
Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu beachten, das Sicherheitskapitel und die Warnhinweise in dieser
Betriebsanleitung zu lesen und durch ihre Unterschrift zu bestätigen, daß sie diese verstanden haben.

4.6

Ausbildung des Personals

Nur geschultes und eingewiesenes Personal darf an der Maschine arbeiten. Die Zuständigkeiten des Personals sind klar
festzulegen für das Montieren, die Inbetriebnahme Bedienen, Rüsten, Warten und Instandsetzen.
Anzulernendes Personal darf nur unter Aufsicht einer erfahrenen Person an der Maschine arbeiten.

4.7

Informelle Sicherheitsmaßnahmen

Die Betriebsanleitung ist ständig am Einsatzort der Maschine aufzubewahren. Ergänzend zur Betriebsanleitung sind die
allgemeingültigen sowie die örtlichen Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz bereitzustellen und zu beachten.
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Maschine sind in lesbarem Zustand zu halten.

4.8

Gefahren im Umgang mit der Maschine

Die

Watson-Marlow MasoSine Pumpe ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln

gebaut. Dennoch können bei ihrer Verwendung Gefahren für Leib und Leben des Benutzers oder Dritter bzw.
Beeinträchtigungen an der Maschine oder an anderen Sachwerten entstehen. Die Maschine ist nur zu benutzen:

für die bestimmungsgemäße Verwendung (siehe Lieferschein)

in sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand.
Störungen, welche die Sicherheit beeinträchtigen können, sind umgehend zu beseitigen.

4.9

Sicherheitsmaßnahmen im Normalbetrieb

Maschine nur betreiben, wenn alle Schutzeinrichtungen voll funktionsfähig sind.
Vor Einschalten der Maschine sicherstellen, daß niemand durch die anlaufende Maschine gefährdet werden kann.
Mindestens einmal pro Schicht die Maschine auf „äußerlich erkennbare Schäden“ und auf Funktionsfähigkeit der
Sicherheitseinrichtungen überprüfen.

4.10 Schutzeinrichtungen

Vor jedem Ingangsetzen der Maschine müssen alle Schutzvorrichtungen sachgerecht angebracht und funktionsfähig sein.

Schutzvorrichtungen dürfen nur entfernt werden
-

nach Stillstand und gleichzeitiger Absicherung gegen Wiederingangsetzen der Maschine.

Bei Lieferung von Teilkomponenten sind die Schutzvorrichtungen durch den Betreiber vorschriftsmäßig anzubringen.
Können heiße oder kalte Maschinenteile zur Gefahr führen, sind diese vom Betreiber bauseitig gegen Berührung abzusichern.

4.11 Gefahren durch gefährliches Fördergut

Bei gefährlichem Fördergut (gem. ArbStoffV) sind die entsprechenden Vorschriften einzuhalten.

4.12 Gefahren durch elektrische Energie

Arbeiten an der elektrischen Versorgung nur von einer Elektrofachkraft ausführen lassen. Die elektrische
Ausrüstung der Maschine regelmäßig überprüfen. Lose Verbindungen und angeschmorte Kabel sofort beseitigen.
Der Schaltschrank ist stets verschlossen zu halten. Der Zugang ist nur autorisiertem Personal mit Schlüssel oder
Werkzeug erlaubt.
Sind Arbeiten an spannungsführenden Teilen notwendig, ist eine zweite Person hinzuzuziehen, die notfalls den
Hauptschalter ausschaltet.

Wenn Sie den elektrischen Anschluß der Pumpe vornehmen, richten Sie sich nach der
DIN EN 60204 Nur durch Fachpersonal anschließen

4.13 Gefahren durch hydraulische Energie

An hydraulischen Einrichtungen darf nur Personal mit speziellen Kenntnissen und Erfahrungen in der Hydraulik arbeiten.
Zu öffnende Systemabschnitte und Druckleitungen vor Beginn von Reparaturarbeiten drucklos machen.
Hydraulikschlauchleitungen in angemessenen Zeitabständen auswechseln, auch wenn keine sicherheitsrelevanten Mängel
erkennbar sind

.

4.14 Besondere Gefahrenstellen

Drehender Rotor in der Pumpe. Gefahr des Quetschens oder
Abschneidens von Fingern und Händen. Die Pumpe ist bauseitig so
abzusichern, daß es für Personen nicht möglich ist, bei laufendem Rotor
in die Öffnung zu greifen. Bei Eingriffen an dem stehenden Rotor ist der
Antrieb gegen unbeabsichtigtes Einschalten zu sichern. Erhöhte
Gefährdung besteht bei abmontierten Leitungen und geöffneter Pumpe

.

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