6 gewährleistung und haftung – Watson-Marlow EC 25 Benutzerhandbuch

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Revision 4.4 / November 2010

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5.12 Wartung / Instandhaltung

Aus Sicherheitsgründen darf die Wartung sowie die Befüllung der Pumpe nur außerhalb des Ex-Bereichs und nur mit
für ATEX geeignetem Werkzeug durchgeführt werden.

Das Pumpenaggregat muss immer mit einem feuchten Tuch staubfrei gehalten werden, um ein Staubglimmen
auszuschließen.

Die Spülkanäle im Lagerbock müssen immer auf Verstopfung überprüft und gegebenenfalls gereinigt werden.

Um ein elektrostatisches Aufladen der Kunststoffstatoren zu vermeiden, muß die Pumpe vor der Wartung /
Instandhaltung gespült/gereinigt werden, damit keine Restmedien auf den Statoren bleiben.

5.13 Reinigung

Achtung! Lösungsmittelhaltige Reinigungsmittel dürfen nicht zur Reinigung der Pumpe verwendet werden, da eine nicht
kontrollierbare explosive Atmosphäre entstehen kann. Vor dem Öffnen der Pumpe bei manueller Reinigung muß die Pumpe von
Restmedien auf den Statoren zB durch Spülen befreit werden, um ein Entzünden durch statische Aufladung der Statoren zu
verhindern.

5.14 Fördermedien

Chemikalien, deren Zündtemperatur unter 120°C (T4/T=120°C) liegt sowie Schwefel-Kohlenstoff-Verbindungen, dürfen nicht
gefördert werden!

5.15 Kupplung

Wird die Pumpe in einem explosionsgefährdeten Bereich eingesetzt, darf die Kopplung der Pumpe mit dem Antrieb nur durch
eine elastische, formschlüssige Kupplung mit ATEX Zulassung – mind. entsprechend der ausgelieferten Pumpe - verwendet
werden. In keinem Fall dürfen Ketten, Zahnriemen, Keilriemen oder ähnliche, die zusätzlich radialen Kräfte auf die
Pumpenlagerung bringen, verwendet werden!

5.16 Antrieb

Bei vorgeschalteten Untersetzungsgetrieben und / oder Regeleinheiten müssen diese die ATEX Zulassungen – mind.
entsprechend der ausgelieferten Pumpe - vorweisen. In keinem Fall dürfen Verbrennungsmotoren Verwendung finden!
Bei Betrieb mit einem Frequenzumrichter muß dieser entweder außerhalb des Ex-Bereiches installiert sein, oder aber diese
ATEX Zulassung – mind. entsprechend der ausgelieferten Pumpe - haben. In jedem Fall muß er die Eigenschaften besitzen, die
für einen Betrieb im Ex-Bereich Voraussetzung sind. Zum Beispiel Temperaturüberwachung, Drehzahlbegrenzung usw.

6 Gewährleistung und Haftung

Grundsätzlich gelten unsere "Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen".
Diese stehen dem Betreiber spätestens seit Vertragsabschluß zur Verfügung.
Gewährleistung - und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder
mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:

-

Nicht Bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine

-

Unsachgemäßes Montieren, Bedienen und Warten der Maschine.

-

Betreiben der Maschine bei defekten Sicherheitseinrichtungen oder nicht ordnungsgemäß angebrachten oder nicht
funktionsfähigen Sicherheits - und Schutzvorrichtungen

-

Nicht beachten der Hinweise in der Betriebsanleitung bezüglich

Transport,
Lagerung,
Montage,
Inbetriebnahme,
Betrieb, Wartung und Rüsten der Maschine.

-

Eigenmächtige bauliche Veränderungen an der Maschine

-

Mangelhafte Überwachung von Maschinenteilen, die einem Verschleiß unterliegen.

-

Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen.

-

Katastrophenfälle durch Fremdkörpereinwirkung und höhere Gewalt.

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