Anhang d: garantie – Kodak 4J1134 Benutzerhandbuch

Seite 231

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19. Dezember 2003

D-1

Anhang D:

Garantie

Kodak garantiert Ihnen die Funktionsfähigkeit Ihrer KODAK PROFESSIONAL
DCS Pro SLR/n Digitalkamera für einen Zeitraum von 12 Monaten ab
Kaufdatum nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

1. Die Garantie gilt nur für Kameras und kann nur in dem Land geltend

gemacht werden, in dem die Kamera von einem KODAK
PROFESSIONAL Digital-Händler gekauft wurde.

Im Garantiefall wenden Sie sich bitte entweder an diesen Händler oder
an das für Ihr Land zuständige KODAK Service-Center:

In Deutschland:

KODAK Equipment Service Center, Hedelfinger Str. 60,
D-70327 Stuttgart, Tel.: +49-711-406 5735.

In Österreich:

KODAK Ges.m.b.H., Albert-Schweitzer-Gasse 4, A-1040 Wien,
Tel.: +43-1-97001 199

In der Schweiz:

KODAK S.A., 1, Ave. de Longemalle, CH-1020 Renens,
Tel.: +41-21-631 0631

2. Die Garantie beginnt mit dem Tag der Lieferung durch den

autorisierten KODAK PROFESSIONAL Digital-Händler. Als Nachweis
gilt die Rechnung bzw. der Kaufbeleg.

3. Die Garantie erstreckt sich auf die gelieferte Kamera mit allen Teilen,

davon ausgenommen sind jedoch Verschleißteile (z. B. Akkus).

4. Unsere Garantieleistungen beschränken sich darauf, dass nach

unserem Ermessen die Kamera oder Teile davon repariert oder
ausgetauscht werden. KODAK trägt dabei die Kosten für Material und
Arbeitszeit. Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von
KODAK über.

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