QNAP Security VioStor CMS (Version: 1.0.1) Benutzerhandbuch
Seite 192

192
Bibliotheken und Unterprogrammen, auf die das Werk konstruktionsbedingt angewiesen ist,
beispielsweise durch komplexe Datenkommunikation oder Ablaufsteuerung zwischen diesen
Unterprogrammen und anderen Teilen des Werks.
Der korrespondierende Quellcode muss nichts enthalten, das der Nutzer aus anderen Teilen des
korrespondierenden Quellcodes automatisch regenerieren kann.
Der korrespondierende Quellcode eines Werks in Quellcodeform ist das Werk selbst.
2. Grundlegende Genehmigungen
Alle unter dieser Lizenz gewährten Rechte werden auf Grundlage des Urheberrechts an dem
Programm gewährt; sie sind unwiderruflich, solange die festgelegten Bedingungen erfü llt sind.
Diese Lizenz erklärt ausdrü cklich Ihr uneingeschränktes Recht zur Ausfü hrung des
unmodifizierten Programms. Die beim Ausfü hren eines betroffenen Werks erzeugten
Ausgabedaten fallen nur dann unter diese Lizenz, wenn sie – in Anbetracht ihres Inhalts – ein
betroffenes Werk darstellen. Diese Lizenz erkennt Ihr im Urheberrecht vorgesehenes Recht auf
angemessene Benutzung – oder seine Entsprechung – an.
Sie dü rfen betroffene Werke, die Sie nicht ü bertragen, uneingeschränkt erzeugen, ausfü hren
und propagieren, solange Ihre Lizenz ansonsten in Kraft bleibt. Sie dü rfen betroffene Werke an
Dritte ausschließlich zu dem Zwecke ü bertragen, Modifikationen exklusiv fü r Sie durchzufü hren
oder Einrichtungen fü r Sie bereitzustellen, um diese Werke auszufü hren, vorausgesetzt, Sie
erfü llen alle Bedingungen dieser Lizenz fü r das Ü bertragen von Material, dessen Urheberrecht
nicht bei Ihnen liegt. Diejenigen, die auf diese Weise betroffene Werke fü r Sie anfertigen oder
ausfü hren, mü ssen dies ausschließlich in Ihrem Namen, unter Ihrer Anleitung und Kontrolle und
unter Bedingungen tun, die ihnen verbieten, auß erhalb ihrer Beziehung zu Ihnen weitere Kopien
Ihres urheberrechtlich geschü tzten Materials anzufertigen.
Ü bertragung ist in jedem Fall ausschließlich unter den nachstehend aufgefü hrten Bedingungen
gestattet. Unterlizensierung ist nicht gestattet, ist aber wegen Abschnitt 10 unnötig.
3. Schutz von Nutzerrechten vor Umgehungsverbotsgesetzen
Kein betroffenes Werk darf als Teil eines wirksamen technischen Mechanismus unter jedwedem
anwendbarem Recht betrachtet werden, das die Auflagen von Artikel 11 des am 20. Dezember
1996 verabschiedeten WIPO-Urheberrechtsvertrags oder vergleichbaren Gesetzen erfü llt, die
die Umgehung derartiger Mechanismen verbietet oder einschränkt.
Wenn Sie ein betroffenes Werk ü bertragen, verzichten Sie auf jedes Recht, die Umgehung
technischer Mechanismen zu verbieten, insoweit diese Umgehung durch die Ausü bung der von
dieser Lizenz gewährten Rechte in Bezug auf das betroffene Werk herbeigefü hrt wird, und Sie
weisen jede Absicht von sich, die Benutzung oder Modifikation des Werks zu beschränken, um
Ihre Rechtsansprü che oder Rechtsansprü che Dritter zum Verbot der Umgehung technischer
Mechanismen gegen die Nutzer des Werks durchzusetzen.