Warnung – Elmo Rietschle G-BH1 Extra instruction manual Benutzerhandbuch
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Bestimmungsgemäße Verwendung
© Gardner Denver Deutschland GmbH
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Die G-BH1 Aggregate
sind mit Drehstrom-Antriebsmotoren
entsprechend der RL 94/9/EG ausgestattet.
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte
der beiliegenden Betriebsanleitung des
Motorenherstellers.
existieren in folgenden Ausführungen:
–
einrädrig
–
zweirädrig, zweistufig (für erhöhte
Druckdifferenz)
–
zweirädrig, zweiflutig. (für erhöhtes
Fördervolumen).
sind für gewerbliche Anlagen bestimmt.
sind für Dauerbetrieb ausgelegt.
Beim Betrieb der Aggregate die in Kapitel 3,
„Technische Daten“ der Betriebsanleitung
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aufgeführten Grenzwerte und den
folgenden Geltungsbereich einhalten.
Geltungsbereich:
Innenbereich Explosionsschutzausführung
Die G-BH1 Aggregate sind geeignet zur
Förderung von Gasen und Stäuben, in denen bei
Normalbetrieb nicht damit zu rechnen ist, dass
explosionsfähige Atmosphäre vorhanden ist.
Wenn sie aber dennoch auftritt, dann nur
kurzzeitig.
Diese Angabe umfasst Kategorie 3G und 3D für
den Innenraum der Aggregate.
Innenbereich Biogasanwendungen
Die G-BH1 Aggregate sind geeignet zur
Förderung von Gasen mit einer relativen Feuchte
bis zu 80% und Stäuben, in denen bei
Normalbetrieb nicht damit zu rechnen ist, dass
explosionsfähige Atmosphäre vorhanden ist.
Wenn diese aber dennoch auftritt, dann aller
Wahrscheinlichkeit nach nur kurzzeitig.
Diese Angabe umfasst Kategorie 3G und 3D für
den Innenraum der Aggregate.
Umgebung
Bei der Bewertung der Gerätekategorie ist neben
dem Innenraum auch die Aufstellungsumgebung
zu betrachten.
Die Aufstellung der G-BH1 Aggregate für
Kategorie 3/2G und 3/2D ist in Bereichen erlaubt,
in denen damit zu rechnen ist, dass gelegentlich
explosionsfähige Gase und Stäube auftreten.
Die Verwendung der G-BH1 Aggregate für
Kategorie 3G und 3D ist in Bereichen erlaubt, in
denen keine explosionsfähige Atmosphäre
vorhanden ist. Wenn sie aber dennoch auftritt,
dann nur kurzzeitig.
Vorhersehbarer Missbrauch
WARNUNG
Explosionsgefahr!
Gase, Gasgemische und Stäube, die ohne
Anwesenheit von Luft explosionsfähig sind oder
die die sicherheitsrelevanten Material-
eigenschaften der Maschine verändern können,
dürfen nicht gefördert werden.
Verboten sind:
der Einsatz der Aggregate in nicht
gewerblichen Anlagen, sofern anlagenseitig
nicht die notwendigen Vorkehrungen und
Schutzmaßnahmen getroffen werden, z.B.
Berührungsschutz gegen Kinderfinger;
der Einsatz der Aggregate für Kategorie
3/2GD in Bereichen, in denen explosive Gase
und Stäube ständig, langzeitig oder häufig
auftreten;
der Einsatz der Aggregate für Kategorie 3GD
in Bereichen, in denen explosive Gase und
Stäube ständig, langzeitig, häufig oder
gelegentlich auftreten;
das Absaugen, Fördern und Verdichten von
explosiven, brennbaren oder aggressiven
Medien;
der Betrieb der Aggregate bei anderen als in
Kapitel 3, „Technische Daten“ der
Standardbetriebsanleitung, S. 8 ff.,
angegebenen Werten;
in
Biogasanwendungen:
–
das Ansaugen aus explosionsgefährdeten
Bereichen oder das Ausblasen in
explosionsgefährdete Bereiche.
Eigenmächtige Änderungen an den Aggregaten
sind aus Sicherheitsgründen verboten.
Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparatur-
maßnahmen, die eine Demontage der Maschine
erfordern, sind seitens des Betreibers nicht
zulässig.