Gnu lesser general public license, An h an g – LG 26LD325H Benutzerhandbuch

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Version 2.1, Februar 1999

Copyright (C) 1991, 1999 Free Software Foundation, Inc. 51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA Es ist

ungeschränkt gestattet, Kopien dieser Lizenz zu kopieren und zu verteilen. Änderungen sind jedoch untersagt.

Dies ist die erste veröffentlichte Version der Lesser GPL. Sie gilt als Folgeversion der GNU Library Public License, Version 2, und

trägt deshalb die Versionsnummer 2.1.]

Präambel

Die meisten Softwarelizenzen verbieten das Verbreiten und Andern von Software. Im Gegensatz dazu ermöglicht die GNU

General Public License, freie Software zu verteilen und zu verändern -- so dass die Software allen Nutzern kostenfrei zur

Verfügung steht.

Diese Lizenz, die Lesser General Public License, bezieht sich auf einige spezielle Software-Pakete--auch als Bibliotheken

bezeichnet--von Free Software Foundation und anderen Autoren, die sie nutzen. Sie sind ebenfalls zur Nutzung berechtigt. Bitte

prüfen Sie anhand der nachfolgenden Erklärungen, ob die allgemeine General Public License Ihren Anforderungen möglicher-

weise besser entspricht.

Der Begriff „freie Software“ bezieht sich auf die Verteilungsfreiheit, nicht auf den Preis. Unsere General Public Licenses stellen

sicher, dass Sie Kopien der freien Software verbreiten--und auf Wunsch berechnen dürfen, dass Sie den Quellcode erhalten oder

Zugriff darauf haben, dass Sie die Software verändern oder Teile daraus für neue Programme verwenden dürfen, und dass Ihnen

all dies bekannt ist.

Um Ihre Rechte zu schützen, gibt es Beschränkungen, die die Verweigerung oder eine Abtretungsaufforderung dieser Rechte

durch Dritte unterbinden. Diese Beschränkungen legen Ihnen bzgl. der Verbreitung von Bibliotheken oder Änderungen einige

Verpflichtungen auf.

Wenn Sie z.B. Kopien einer solchen Bibliothek verteilen, gratis oder gegen eine Gebühr, müssen Sie den Empfängern sämtliche

Ihrer Rechte ebenfalls gewähren. Stellen Sie sicher, dass sie ebenfalls den Quellcode erhalten oder darauf Zugriff haben. Wenn

Sie weitere Codes mit der Bibliothek verknüpfen, sind den Empfängern die vollständigen Objektdateien zur Verfügung zu stellen,

so dass sie sie nach Änderungen und einer Rekompilation wieder mit der Bibliothek verknüpfen können. Zeigen Sie ihnen diese

Nutzungsbedingungen und weisen Sie sie auf ihre Rechte hin.

Wir schützen Ihre Rechte auf zwei Arten: (1) durch das Copyright an der Bibliothek und (2) durch diese Lizenz, die Sie berech-

tigt, die Bibliothek zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu ändern.

Um die Rechte aller Verbreiter zu schützen, stellen wir ausdrücklich fest, dass für diese freie Bibliothek keine Garantie besteht.

Wenn die Bibliothek durch Dritte geändert und verbreitet wird, ist den Empfängern mitzuteilen, dass es sich hierbei nicht um die

Original-Version handelt, so dass im Falle von Problemen durch Dritte der Ruf des Autors nicht geschädigt wird.

Jedes freie Software-Produkt wird stets von Software-Patenten bedroht. Wir möchten sicherstellen, dass die Nutzungsrechte an

einem freien Programm durch eine einschränkende Lizenz des Patentinhabers nicht begrenzt werden. Deshalb bestehen wir

darauf, dass alle Patentlizenzen für eine Version der Bibliothek die in dieser Lizenz beinhaltete volle Nutzungsfreiheit gewähren.

Die meisten GNU-Software-Programme, einschl. einiger Bibliotheken, unterliegen einer einfachen GNU General Public License.

Diese GNU Lesser General Public License bezieht sich auf bestimmte Bibliotheken, und unterscheidet sich von der einfachen

General Public License. Wir verwenden diese Lizenz für bestimmte Bibliotheken, um die Verknüpfung dieser Bibliotheken mit

nicht freien Programmen zu ermöglichen.

Wenn ein Programm mit einer Bibliothek verknüpft wird, entweder statisch oder über eine freigegebene Bibliothek, handelt es

sich hierbei rechtmäßig um ein kombiniertes Werk und somit um ein aus der Original-Bibliothek abgeleitetes Werk. Die einfache

General Public License berechtigt zu einer solchen Verknüpfung nur, wenn die gesamte Kombination dem Freiheitsgebot ent-

spricht. Diese Lesser General Public License regelt die Verknüpfung anderer Codes mit der Bibliothek weniger streng.

Wir nennen diese Lizenz "Lesser General Public License", da sie die Freiheit der Benutzer weniger schützt, als eine einfache

General Public License. Ferner bietet sie den Entwicklern anderer freier Software-Produkte weniger Vorteile gegenüber nicht frei-

en Programmen. Aufgrund dieser Nachteile verwenden wir für viele Bibliotheken die einfache General Public License. Doch unter

bestimmten Umständen bietet die Lesser License mehr Vorteile.

In seltenen Fällen ist es z.B. notwendig, eine bestimmte Bibliothek so weit wie möglich zu verbreiten, so dass sie de-facto zum

Standard wird. Dazu müssen auch nicht freie Programme die Bibliothek verwenden dürfen. Häufiger kommt es vor, dass eine

freie Bibliothek einer weit verbreiteten nicht freien Bibliothek entspricht. In diesem Fall macht es keinen Sinn, die freie Bibliothek

nur auf freie Software zu beschränken. Also verwenden wir hier die Lesser General Public License.

In anderen Fällen können durch die Berechtigung, eine bestimmte Bibliothek in nicht freien Programmen zu verwenden, mehr

Benutzer einen Großteil der freien Software verwenden. Z.B. durch die Berechtigung, die GNU C Bibliothek in nicht freien

Programmen zu verwenden, können viel mehr Benutzer das gesamte GNU-Betriebssystem sowie die Variante, das GNU/Linux-

Betriebssystem nutzen.

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