An h an g – LG 26LD325H Benutzerhandbuch

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6.3. Abgeleitete Werke.

Wenn Sie eine modifizierte Fassung dieser Lizenz erstellen oder verwenden (was Ihnen nur gestattet ist, um diese auf betreffenden Code anzu-

wenden, der nicht bereits dieser Lizenz unterliegt), müssen Sie (a) Ihre Lizenz dahingehend verändern, dass die Begriffe „Mozilla", „MOZILLAPL",

„MOZPL", „Netscape", „MPL", „NPL" oder ähnlich lautende Begriffe nicht in Ihrer Lizenz erscheinen (außer um festzuhalten, dass Ihre Lizenz von

dieser Lizenz abweicht) und (b) andernfalls deutlich machen, dass Ihre Fassung der Lizenz Begriffe enthält, die von der Mozilla Public License

bzw. der Netscape Public License abweichen. (Das Eintragen des Namens des ursprünglichen Entwicklers, Originalcodes oder Beitragleistenden

in dem in Anlage A beschriebenen Vermerk gilt nicht als Modifikation dieser Lizenz.)

7. HAFTUNGSAUSSCHLUSS.

DER BETREFFENDE CODE WIRD „WIE BESEHEN“ UNTER DIESER LIZENZ OHNE MÄNGELGEWÄHR UND UNTER AUSSCHLUSS

JEGLICHER AUSDRÜCKLICHER ODER IMPLIZIERTER GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH DER GEWÄHRLEISTUNG DER

FEHLERFREIHEIT, MARKTTAUGLICHKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN ZUR

VERFÜGUNG GESTELLT. SIE HAFTEN VOLLSTÄNDIG FÜR DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DES BETREFFENDEN CODES. SOLLTE SICH

EIN BETREFFENDER CODE IN IRGENDEINER HINSICHT ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, TRAGEN SIE (UND NICHT DER

URSPRÜNGLICHE ENTWICKLER ODER EIN SONSTIGER BEITRAGLEISTENDER) DIE KOSTEN FÜR EINE EVENTUELL NOTWENDIGE

WARTUNG, REPARATUR ODER KORREKTUR. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS KONSTITUIERT EINEN MASSGEBLICHEN

BESTANDTEIL DIESER LIZENZ. DIE VERWENDUNG VON JEDWEDEM BETREFFENDEN CODE IST AUSSER UNTER DIESEM

HAFTUNGSAUSSCHLUSS NICHT GESTATTET.

8. BEENDIGUNG.

8.1. Diese Lizenz sowie die darin gewährten Rechte enden automatisch, sollten Sie es versäumen, die hierin enthaltenen Bestimmungen einzu-

halten und einen solchen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach dessen Kenntnisnahme zu beheben. Sämtliche für den betreffenden Code

geltenden Unterlizenzen, die ordnungsgemäß gewährt wurden, bestehen über die Kündigung dieser Lizenz hinaus fort. Bestimmungen, die ent-

sprechend ihrer Art über die Kündigung dieser Lizenz hinaus Bestand haben müssen, bleiben weiter gültig.

8.2. Sollten Sie durch Geltendmachung eines Anspruchs aus Patentrechtsverletzung (ausgenommen Feststellungsklagen) gegen den ursprüngli-

chen Entwickler oder einen Beitragleistenden einen Rechtsstreit einleiten (der ursprüngliche Entwickler oder Beitragleistende, gegen den Sie ein

solches Verfahren anstrengen, wird als der „Beteiligte" bezeichnet), indem Sie unterstellen, dass:

(a) die Version des Beitragleistenden des Beteiligten direkt oder indirekt gegen ein Patent verstößt, erlöschen alle Rechte, die Ihnen durch diesen

Beteiligten unter den Abschnitten 2.1 und/oder 2.2 dieser Lizenz gewährt wurden, innerhalb von 60 Tagen nach Kündigung durch den Beteiligten,

es sei denn, innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Kündigung: (i) stimmen Sie entweder schriftlich zu, dem Beteiligten eine gemeinsam zu ver-

einbarende, angemessene Gebühr für Ihre vergangene und zukünftige Nutzung der von diesem Beteiligten ausgeführten Modifikationen zu erstat-

ten, oder (ii) ziehen Sie Ihren Rechtsanspruch in Bezug auf die Version des Beitragleistenden gegen diesen Beteiligten zurück. Sollte es zwischen

den Parteien innerhalb von 60 Tagen nach der Kündigung zu keiner schriftlichen, beiderseitigen Vereinbarung bezüglich einer angemessenen

Gebühr bzw. zu Zahlungsarrangements kommen, oder der Rechtsanspruch zurückgezogen worden sein, erlöschen die Ihnen durch den

Beteiligten unter den Abschnitten 2.1 und/oder 2.2 gewährten rechte automatisch nach Ablauf der oben bezeichneten 60-tägigen Kündigungsfrist.

(b) irgendeine Software, Hardware oder ein Gerät, außer der Version des Beitragleistenden des Beteiligten, direkt oder indirekt gegen ein Patent

verstößt, so werden alle Rechte, die Ihnen durch diesen Beteiligten unter den Abschnitten 2.1(b) und/oder 2.2(b) dieser Lizenz gewährt wurden,

widerrufen, und zwar mit Wirkung ab dem Datum, zu dem Sie erstmalig die von diesem Beteiligten vorgenommenen Modifikationen ausgeführt,

genutzt, verkauft, vertrieben oder deren Ausführung veranlasst haben.

8.3. Sollten Sie einen Anspruch aus Patentrechtsverletzung gegen einen Beteiligten anstrengen, indem Sie unterstellen, dass die Version des

Beitragleistenden des Beteiligten direkt oder indirekt gegen ein Patent verstößt, und ein solcher Anspruch wird vor Einleitung eines

Patentverletzungsverfahrens beigelegt (wie etwa durch Lizenzierung oder Einigung), wird der Nennwert der durch diesen Beteiligten unter den

Abschnitten 2.1 oder 2.2 gewährten Lizenz für die Festlegung der Höhe einer Zahlung bzw. des Wertes einer Lizenz herangezogen.

8.4. Im Fall einer Beendigung unter obigen Abschnitten 8.1 oder 8.2 behalten alle Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (ausschließlich Distributoren

und Wiederverkäufer), die durch Sie oder einen Distributor hierunter vor der Beendigung rechtskräftig gewährt wurden, weiterhin ihre Gültigkeit.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.

UNTER KEINEN UMSTÄNDEN UND UNTER KEINER RECHTSTHEORIE, OB BERUHEND AUF VERSCHULDEN (EINSCHLIESSLICH

UNTERLASSUNG), VERTRAG ODER ANDERWEITIG, SIND SIE, DER URSPRÜNGLICHE ENTWICKLER, EIN SONSTIGER

BEITRAGLEISTENDER ODER EIN VERTREIBER VON BETREFFENDEM CODE ODER EIN LIEFERANT EINER DIESER PARTEIEN

GEGENÜBER EINER PERSON HAFTBAR FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN IRGENDEINER ART,

EINSCHLIESSLICH VERLUST AUS MINDERUNG DES FIRMENWERTES, ARBEITSUNTERBRECHUNGEN, COMPUTERVERSAGEN ODER

-FEHLFUNKTION ODER IRGENDEINEM ODER IRGENDWELCHEN SONSTIGEN KOMMERZIELLEN SCHÄDEN UND VERLUSTEN, UND

ZWAR AUCH DANN NICHT, WENN DIESE PERSON/PARTEI HINSICHTLICH DER MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN IN KENNTNIS

GESETZT HÄTTE WERDEN SOLLEN. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT NICHT FÜR DIE HAFTUNG AUFGRUND VON TOD ODER

PERSONENSCHADEN, RESULTIEREND AUS FAHRLÄSSIGKEIT DIESER PARTEI, UND ZWAR INSOFERN EINE SOLCHE

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG NICHT DURCH GELTENDES RECHT UNTERSAGT IST. EINIGE JURISDIKTIONEN UNTERSAGEN DEN

AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG VON ZUFÄLLIGEN ODER FOLGESCHÄDEN, DEMZUFOLGE GILT DIESER AUSSCHLUSS

BZW. DIESE BESCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE NICHT FÜR SIE.

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