An h an g – LG 26LD325H Benutzerhandbuch

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Dieser Paragraph nimmt Ihnen nicht das Recht an eigenständig von Ihnen entwickelten Werken, sondern regelt die Verbreitung

von daraus abgeleiteten oder gemeinsam auf Grundlage dieser Bibliothek entwickelten Werken.

Außerdem gilt diese Lizenz nicht für die einfache Zusammenfassung anderer auf dieser Bibliothek basierender Werke (oder mit

einem auf dieser Bibliothek basierenden Werk) auf einem Speicher- oder Verteilmedium.

3. Sie sind berechtigt, anstelle dieser Lizenz für eine Kopie der Bibliothek die Bedingungen der einfachen GNU General Public

License anzuwenden. Ändern Sie dazu sämtliche Hinweise auf diese Lizenz, so dass sie sich anstatt auf diese Lizenz auf die ein-

fache GNU General Public License, Version 2, beziehen. (Wenn eine neuere Version als Version 2 der einfachen GNU General

Public License vorliegt, können Sie stattdessen diese Version angeben, falls Sie dies wünschen.) Nehmen Sie in dem Hinweis

keine weiteren Veränderungen vor.

Nachdem diese Änderungen für eine bestimmte Kopie vorgenommen wurden, sind diese bindend für diese Kopie, so dass die

einfache GNU General Public License für alle weiteren Kopien und die auf dieser Kopie basierenden Werke gilt.

Diese Option ist hilfreich, wenn Sie einen Teil des Bibliothekscodes in ein Programm kopieren möchten, das keine Bibliothek ist.

4. Sie sind berechtigt, die Bibliothek (oder einen Teil oder ein daraus abgeleitetes Werk, gemäß Para. 2) als Objektcode oder in

ausführbarer Form gemäß Para. 1 und 2 zu kopieren und zu verbreiten, vorausgesetzt, Sie legen eine vollständige, maschinen-

lesbare Kopie des entsprechenden Quellcodes bei. Diese ist gemäß Para. 1 und 2 auf einem üblichen Speichermedium zur

Verfügung zu stellen.

Wenn der Objektcode durch den Kopierzugriff von einem angegebenen Speicherort aus verbreitet wird, wird die Gewährung eines

Kopierzugriffs auf den Quellcode vom selben Speicherort aus als Verteilung des Quellcodes gewertet, auch wenn Dritte die Quelle

nicht zusammen mit dem Objektcode kopieren müssen.

5. Ein Programm, das keine abgeleiteten Werke oder Teile der Bibliothek enthält, aber durch Kompilation oder Verknüpfung mit

der Bibliothek verbunden ist, wird als „Werk mit Bibliotheksnutzung“ bezeichnet. Ein solches Werk ist für sich allein kein aus der

Bibliothek abgeleitetes Werk, und unterliegt somit nicht den Bedingungen dieser Lizenz.

Wenn jedoch ein „Werk mit Bibliotheksnutzung“ mit der Bibliothek verknüpft wird, handelt es sich eher um eine von der Bibliothek

abgeleitete ausführbare Datei (da es Teile der Bibliothek enthält) als um ein „Werk mit Bibliotheksnutzung“. Aus diesem Grund

unterliegt die ausführbare Datei dieser Lizenz. Para. 6 enthält die Bedingungen zur Verteilung einer solchen ausführbaren Datei

Wenn ein „Werk mit Bibliotheksnutzung“ Daten aus einer Kopfzeile verwendet, die Teil der Bibliothek ist, kann es sich bei dem

Objektcode für das Werk um ein von der Bibliothek abgeleitetes Werk handeln, auch wenn dies auf den Quellcode nicht zutrifft.

Dies ist besonders wichtig, wenn das Werk ohne die Bibliothek verknüpft werden kann, oder wenn es selbst eine Bibliothek ist.

Wann dies zutrifft, ist gesetzlich nicht genau festgelegt.

Wenn eine Objektdatei nur numerische Werte, Datenstrukturlayouts und Accessoren sowie kleine Makros und Zeilenfunktionen

(max. 10 Zeilen) enthält, darf diese Objektdatei uneingeschränkt verwendet werden, auch wenn es sich rechtmäßig um ein abge-

leitetes Werk handelt. (Ausführbare Dateien, die diesen Objektcode sowie Teile der Bibliothek enthalten, fallen unter Para. 6.)

Wenn das Werk von der Bibliothek abgeleitet wurde, sind Sie berechtigt, den Objektcode für das Werk gemäß Para 6. zu verbrei-

ten Ausführbare Dateien, die dieses Werk enthalten, fallen ebenfalls unter Para. 6, auch wenn sie direkt mit der Bibliothek selbst

verlinkt sind.

6. Als Ausnahme zu den obigen Paragraphen sind Sie berechtigt, ein „Werk mit Bibliotheksnutzung“ mit der Bibliothek zu kombi-

nieren, um ein Werk zu entwickeln, das Teile der Bibliothek enthält. Ferner sind Sie berechtigt, dieses Werk zu Ihren Bedingungen

zu verbreiten, vorausgesetzt, diese Bedingungen berechtigen den Kunden zur Änderung des Werks sowie zum Reverse

Engineering zum Debugging solcher Änderungen.

Weisen Sie bei jeder Kopie des Werks darauf hin, dass es auf Grundlage der Bibliothek entwickelt wurde und dass die Bibliothek

und ihre Verwendung dieser Lizenz unterliegen. Sie sind verpflichtet, eine Kopie dieser Lizenz beizulegen. Wenn das Werk wäh-

rend der Ausführung eine Copyright-Notiz anzeigt, müssen Sie ihm die Copyright-Notiz für die Bibliothek hinzufügen, sowie eine

Referenz, die den Benutzer zur Kopie dieser Lizenz weist. Führen Sie außerdem einen der folgenden Schritte durch:

a) Legen Sie dem Werk den vollständigen, maschinen-lesbaren Quellcode für die Bibliothek bei, einschließlich sämtlicher

Änderungen, die für das Werk verwandt wurden (die unter Para. 1 und 2 verteilt werden müssen), und, wenn es sich um eine

ausführbare, mit der Bibliothek verknüpfte Datei handelt, das vollständige, maschinen-lesbare „Werk mit Bibliotheksnutzung“ als

Objektcode und/oder Quellcode, so dass der Benutzer die Bibliothek ändern und wieder verknüpfen kann, um mit der geänder-

ten Bibliothek ein geändertes Werk zu erstellen. (Es wird vorausgesetzt, dass der Benutzer, der den Inhalt der

Definitionsdateien in der Bibliothek ändert, nicht notwendigerweise in der Lage ist, die Anwendung für die Verwendung der

geänderten Definitionen zu rekompilieren.

b) Verwenden Sie einen Shared-Library-Mechanismus, um Verknüpfungen zur Bibliothek zu erstellen. Darunter ist ein

Mechanismus zu verstehen, der (1) während der Laufzeit eine bereits im Computersystem des Benutzers vorhandene Kopie

der Bibliothek verwendet, anstatt Bibliotheksfunktionen in die ausführbare Datei zu kopieren, und (2) auch nach Installation einer

geänderten Version der Bibliothek durch den Benutzer fehlerfrei läuft, solange die geänderte Version mit der Schnittstelle der

Version, unter der das Werk erstellt wurde, kompatibel ist.

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