Anhang, An h an g – LG 26LD325H Benutzerhandbuch

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AN

H

AN

G

c) Legen Sie dem Werk ein schriftliches Angebot bei, bindend für mindestens drei Jahre, das demselben Benutzer die in

Unterparagraph 6a genannten Materialien bereitstellt, zu einer Gebühr, die die Verteilkosten nicht übersteigen darf.

d) Wenn Sie das Werk durch Gewährung eines Kopierzugriffs von einem bestimmten Speicherort aus verbreiten, müssen Sie

einen entsprechenden Kopierzugriff auf das oben beschriebene Material vom selben Speicherort aus gewähren.

e) Stellen Sie sicher, dass der Benutzer bereits eine Kopie dieser Materialien erhalten hat, oder dass Sie diesem Benutzer bereits

eine Kopie geschickt haben.

Bei einer ausführbaren Datei muss das erforderliche „Werk mit Bibliotheksnutzung“ jegliche Daten und Hilfsprogramme enthalten, die

zur Reproduktion von ausführbaren Dateien daraus notwendig sind. Als Sonderausnahme darf das verbreitete Material jedoch keine

Teile enthalten, die normalerweise zusammen mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Compiler, Kernel, etc.), auf dem die

ausführbare Datei läuft, verbreitet werden (entweder als Quellcode oder in Binärform), außer, wenn diese Komponenten selbst der

ausführbaren Datei beiliegen.

Möglicherweise widerspricht diese Vorgabe den Lizenzbeschränkungen anderer geschützter Bibliotheken, die normalerweise nicht

zum Lieferumfang des Betriebssystems gehören. Bei einem solchen Widerspruch können Sie diese nicht zusammen mit der

Bibliothek in einer ausführbaren Datei kombinieren, die Sie verbreiten möchten.

7. Sie dürfen Routinen aus der Bibliothek, die ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellen, mit anderen Bibliotheks-Routinen,

die keine Anwendungen sind und die nicht unter diese Lizenz fallen, in einer einzelnen Bibliothek nebeneinander stellen, und eine der-

artige kombinierte Bibliothek unter Bedingungen Ihrer Wahl übertragen, wenn Sie die beiden folgenden Handlungen ausführen:

a) Legen Sie der kombinierten Bibliothek eine Kopie desselben, auf der Bibliothek basierenden Werks bei, ohne sie mit anderen

Bibliotheks-Routinen zu kombinieren. Die Verbreitung hat gemäß den Bedingungen im oben stehenden Paragraphen zu gesche-

hen.

b) Weisen Sie in der kombinierten Bibliothek deutlich darauf hin, dass ein Teil dieses Werks auf der Bibliothek basiert, und erklären

Sie, wo die beiliegende, nicht kombinierte Form desselben Werks zu finden ist.

8. Wenn unter dieser Lizenz nicht anders vereinbart, ist es nicht gestattet, die Bibliothek zu vervielfältigen, zu ändern, zu verbreiten

oder Unterlizenzen zu vergeben. Mit jeglichem Versuch, die Bibliothek auf andere Art zu vervielfältigen, zu ändern, zu verbreiten oder

Unterlizenzen zu vergeben, erlöschen Ihre Lizenzrechte. Die Lizenzen von Partnern, die von Ihnen im Rahmen dieser Lizenz Kopien

oder Rechte erhalten haben, erlöschen hingegen nicht, solange diese Partner nicht gegen die Abkommen verstoßen.

9. Sie müssen diese Lizenz nicht akzeptieren, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Doch nur so erhalten Sie die Berechtigung, die

Bibliothek oder daraus abgeleitete Werke zu ändern oder zu verbreiten. Bis zur Unterzeichnung der Lizenz sind diese Vorgänge recht-

mäßig untersagt. Durch Änderung und Verbreitung der Bibliothek (oder sämtlicher darauf basierender Werke) akzeptieren Sie diese

Lizenz und sämtliche Bedingungen bzgl. der Vervielfältigung, Verbreitung und Änderung der Bibliothek und daraus abgeleiteter

Werke.

10. Jedes Mal, wenn Sie die Bibliothek (oder darauf basierende Werke) verbreiten, erhält der Empfänger automatisch vom Original-

Lizenzgeber eine Lizenz, die ihn berechtigt, die Bibliothek entsprechend diesen Bedingungen zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu

ändern. Weitere Einschränkungen der dem Empfänger hierin gewährten Rechte durch Sie sind damit ausgeschlossen.

Sie haften nicht für die Einhaltung der Lizenzvorgaben durch Dritte.

11. Wenn aufgrund eines Gerichtsurteils oder einer Patentrechtsklage oder aus einem anderen Grund (nicht nur in bezug auf

Patentangelegenheiten) ein Umstand vorliegt (durch ein Gerichtsurteil, einen Vertrag oder ähnliches), der den Vorgaben dieser Lizenz

widerspricht, bleiben Sie dennoch an diese Lizenzvorgaben gebunden. Wenn Sie die Bibliothek nicht entsprechend den

Lizenzvorgaben und allen weiteren Verpflichtungen verteilen können, ist es Ihnen untersagt.

die Bibliothek zu verbreiten. Wenn z.B. eine Patentlizenz den gebührenfreien Vertrieb der Bibliothek durch alle, die von Ihnen direkt

oder indirekt eine Lizenz erhalten haben, untersagt, können Sie diesen Verpflichtungen sowie den Lizenzvorgaben nur nachkommen,

indem Sie auf die Verbreitung der Bibliothek vollständig verzichten.

Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder unter bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser

Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im Übrigen soll dieser Paragraph als Ganzes gelten.

Es ist nicht der Anspruch dieses Paragraphen, Sie zur Verletzung von Patenten oder anderen Eigentumsrechten zu verleiten, oder die

Gültigkeit eines solchen Anspruchs anzufechten. Er dient einzig und allein dazu, die Integrität des kostenlosen Software-

Verteilsystems im Rahmen einer öffentlichen Lizenzvergabe zu schützen. Die vielen Menschen, die zu der breiten Palette an Software

beigetragen haben, verlassen sich auf eine durchgängige Verbreitung durch dieses System. Die Verbreitung der Werke durch ein

anderes System obliegt dem Autor/Einreichenden. Diese Entscheidungsfreiheit darf durch eine Lizenz nicht eingeschränkt werden.

Dieser Paragraph erklärt klar und deutlich die Bedeutung der restlichen Lizenzvorgaben.

12. Wenn die Verteilung und/oder Benutzung der Bibliothek in einigen Ländern durch Patente oder urheberrechtlich geschützte

Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der ursprüngliche Lizenzgeber diese Länder ausdrücklich von der Verbreitung ausnehmen, so

dass eine Verbreitung nur innerhalb oder zwischen nicht ausgeschlossenen Ländern erlaubt ist. In einem solchen Fall ist diese

Beschränkung uneingeschränkt Teil der Lizenz.

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