Anhang, An h an g – LG 26LD325H Benutzerhandbuch

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Obwohl die Lesser General Public License die Freiheiten des Benutzers weniger schützt, stellt sich dennoch sicher, dass der

Benutzer einer mit der Bibliothek verknüpften Datei die Freiheit und das Recht hat, das Programm in einer geänderten

Bibliotheksversion zu verwenden.

Die genauen Bedingungen zur Vervielfältigung, Verbreitung und Modifikation finden Sie nachstehend. Achten Sie besonders auf den

Unterschied zwischen einem „auf der Bibliothek basierenden Werk“ und einem „Werk mit Bibliotheksnutzung“. Der Code des Ersteren

stammt aus der Bibliothek, wohingegen Letzterer mit der Bibliothek kombiniert werden muss, um zu funktionieren.

GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE

BEDINGUNGEN ZUR VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND MODIFIKATION

0. Diese Lizenz bezieht sich auf alle Software-Bibliotheken oder andere Programme, die laut Hinweis des Urheberrechts-Inhabers

oder autorisierter Dritter gemäß der Lesser General Public License (auch „diese Lizenz“ genannt) verteilt werden dürfen. „Sie“

bezeichnet sämtliche Lizenznehmer.

Eine „Bibliothek“ ist eine Sammlung von Software-Funktionen und/oder Daten, die bequem mit Anwendungsprogrammen (die einige

dieser Funktionen und Daten nutzen) verknüpft werden können, und so eine ausführbare Datei ergeben.

Die nachstehend beschriebene „Bibliothek“ bezieht sich auf solche Software-Bibliotheken oder Werke, die gemäß diesen

Bedingungen verbreitet wurden. Ein „auf der Bibliothek basierendes Werk“ bezeichnet entweder die Bibliothek oder sämtliche daraus

abgeleiteten Werke gemäß dem Copyright, d.h. ein Werk, das die Bibliothek oder Teile daraus enthält, entweder wortgetreu oder mit

Änderungen und/oder direkt in eine andere Sprache übersetzt wurde. (Nachfolgend umfasst der Begriff „Änderungen“ auch sämtliche

Übersetzungen.)

Der „Quellcode“ eines Werks bezeichnet die für Änderungen bevorzugte Form des Werks. Der Quellcode einer Bibliothek bezeichnet

den gesamten Quellcode aller enthaltenen Module, sowie jegliche Schnittstellendateien sowie die Skripte zur Kompilationskontrolle

und Installation der Bibliothek.

Andere Vorgänge als Kopieren, Verbreiten und Modifizieren werden durch diese Lizenz nicht abgedeckt. Die Bibliothek kann unein-

geschränkt ausgeführt werden und die Ergebnisse eines solchen Programms unterliegen nur der Lizenz, wenn es sich dabei um ein

auf der Bibliothek basierendes Werk handelt (unabhängig davon, ob die Bibliothek zu seiner Entwicklung ausgeführt wurde). Ob dies

zutrifft, hängt von den Funktionen der Bibliothek und des Programms ab, das die Bibliothek verwendet.

1. Sie sind berechtigt, den Bibliotheksquellcode bei Erhalt auf ein beliebiges Medium zu kopieren und besagte Kopien zu verteilen,

unter der Voraussetzung, dass Sie jede Kopie sorgfältig mit einer entsprechenden Copyright-Notiz und einer

Haftungsausschlussklausel versehen. Verwahren Sie alle Hinweise auf diese Lizenz und zum Haftungsausschluss auf, und reichen

Sie an jeden Empfänger zusammen mit der Bibliothek eine Kopie dieser Lizenz weiter.

Sie sind berechtigt, für die Übermittlung einer Kopie eine Gebühr zu erheben, und es steht Ihnen frei, gegen eine Gebühr eine

Garantie zu bieten.

2. Sie sind berechtigt, Ihre Kopie oder Kopien der Bibliothek oder Teile davon zu ändern, um ein darauf basierendes Werk zu erstel-

len. Ferner sind Sie berechtigt, solche Änderungen oder Werke gemäß den Bedingungen in Para. 1 unter Einhaltung folgender

Vorgaben zu kopieren und zu verteilen:

a) Das geänderte Werk muss selbst eine Software-Bibliothek sein:

b) Die geänderten Dateien sind mit einem Hinweis auf die Änderungen sowie mit dem Änderungsdatum versehen.

c) Sie vergeben an alle Dritten eine gebührenfreie Lizenz für das gesamte Werk gemäß dieser Lizenz.

d) Wenn eine Routine der Bibliothek modifiziert wird und sich auf eine Funktion oder Datentabelle bezieht, die von einer

Anwendung bereitgestellt wird, die die Bibliothek nutzt (auf eine andere Weise als in Gestalt eines Arguments, das beim Aufruf der

Routine übergeben wird), dann sind Sie verpflichtet, sich in gutem Glauben darum zu bemühen, sicherzustellen, dass die Routine

weiterhin funktioniert, wenn die Anwendung die Funktion oder Daten nicht bereitstellt, und denjenigen Teil ihres Zweckes, der sinn-

voll bleibt, weiterhin ausführt.

(Z.B. erfüllt die Bibliotheksfunktion zur Berechnung von Quadratwurzeln einen gut definierten Zweck, unabhängig von der

Anwendung. Darum gibt der Unterpara. 2 vor, dass alle von der Anwendung bereit gestellten Funktionen oder Tabellen, die diese

Funktion verwendet, optional sein müssen: wenn die Anwendung sie nicht bereitstellt, muss die Quadratwurzelfunktion weiterhin

Quadratwurzeln errechnen.)

Diese Vorgaben gelten für das geänderte Werk als Ganzes. Wenn erkennbare Teile des Werks nicht auf der Bibliothek basieren, und

aus guten Gründen als unabhängige und einzelne Werke angesehen werden können, bezieht sich diese Lizenz und die

Bedingungen nicht auf diese Teile, wenn Sie diese als unabhängige Werke verbreiten. Wenn Sie diese Teile jedoch als Teil eines

Gesamtwerks verbreiten das auf der Bibliothek basiert, muss die Verbreitung gemäß den Lizenzvereinbarungen erfolgen, deren

Lizenzrechte Dritter sich auf das Gesamtwerk erstrecken, und somit auf jeden Benutzer und jedes Teil, unabhängig vom Entwickler.

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