0 beschreibung, 1 anwendungsbereich, 2 arbeitsweise – ARI Armaturen STEVI 471 DE Benutzerhandbuch
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Betriebs- und Montageanleitung
DG-Stellventile - STEVI
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4.0 Beschreibung
4.1 Anwendungsbereich
Armaturen werden zum „Regeln von flüssigen, gasförmigen und dampfförmigen Medien in
der Verfahrens- und Prozesstechnik sowie im Anlagenbau“ eingesetzt.
Die Angaben sind konform mit der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG.
Die Einhaltung unterliegt der Verantwortung des Anlagenplaners.
Besondere Kennzeichnungen der Armatur sind zu beachten.
Die Werkstoffe der Standard-Ausführungen sind dem Katalogblatt zu entnehmen.
Bei Fragen ist Rücksprache mit dem Lieferanten oder Hersteller zu führen.
4.2 Arbeitsweise
ARI-Stellventile sind insbesondere für die Betätigung durch pneumatische oder elektrische
Ventilantriebe vorgesehen.
Als Drosselkörper sind je nach Einsatzfall vier verschiedene Ausführungen möglich:
Parabolkegel (Standardausführung)
Lochkegel
Laternenkegel
Druckentlastungskegel
Stellventile werden grundsätzlich gegen die Schließrichtung angeströmt.
Beim Einsatz mit Lochkegel wird das Stellventil bei Gasen und Dämpfen gegen die
Schließrichtung und bei Flüssigkeiten in Schließrichtung angeströmt. Soll ein
Durchgangsventil mit in Schließrichtung angeströmten Lochkegel mit einem
pneumatischen Stellantrieb betätigt werden, so muss mit höheren Antriebskräften
gerechnet werden. Das ist erforderlich um ein Schwingen nahe der Schließstellung zu
vermeiden.
Sind die Antriebsstellkräfte zu gering, sollte unter Berücksichtigung der
Betriebsbedingungen eine Druckentlastung vorgesehen werden.
ACHTUNG !
- Einsatzgebiete, Einsatzgrenzen und -möglichkeiten sind dem Katalogblatt zu
entnehmen.
- Bestimmte Medien setzen spezielle Werkstoffe voraus oder schließen sie aus.
- Die Armaturen sind ausgelegt für normale Einsatzbedingungen. Gehen die
Bedingungen über diese Anforderungen hinaus, wie z.B. aggressive oder abra-
sive Medien, hat der Betreiber die höheren Anforderungen bei der Bestellung
anzugeben.
- Armaturen aus Grauguss sind für den Einsatz in Anlagen nach TRD 110 nicht
freigegeben.