Lenovo 3000 V200 Notebook Benutzerhandbuch
Seite 33

Diese
Haftungsbegrenzung
gilt
auch
für
die
Lieferanten
und
Reseller
von
Lenovo
sowie
für
den
Service-Provider.
Dies
ist
der
maximale
Betrag,
für
den
Lenovo,
die
Lieferanten,
die
Res-
eller
und
der
Service-Provider
insgesamt
haftbar
gemacht
werden
können.
AUF
KEINEN
FALL
SIND
LENOVO,
DIE
LIEFERANTEN,
RESELLER
ODER
SERVICE-
PROVIDER
IN
FOLGENDEN
FÄLLEN
HAFTBAR,
AUCH
WENN
AUF
DIE
MÖGLICH-
KEIT
SOLCHER
SCHÄDEN
HINGEWIESEN
WURDE:
1)
ANSPRÜCHE
DRITTER
AUF
SCHADENSERSATZ
GEGENÜBER
DEM
KUNDEN;
2)
VERLUST
ODER
BESCHÄDI-
GUNG
VON
DATEN
DES
KUNDEN;
3)
SPEZIELLE,
MITTELBARE
ODER
FOLGESCHÄ-
DEN
ODER
ANDERE
WIRTSCHAFTLICHE
FOLGESCHÄDEN,
EINSCHLIESSLICH
ENT-
GANGENER
GEWINNE,
GESCHÄFTSABSCHLÜSSE,
UMSÄTZE,
SCHÄDIGUNG
DES
GUTEN
NAMENS
ODER
VERLUST
ERWARTETER
EINSPARUNGEN.
EINIGE
LÄNDER
ODER
RECHTSORDNUNGEN
ERLAUBEN
NICHT
DEN
AUSSCHLUSS
ODER
DIE
BEGRENZUNG
VON
FOLGESCHÄDEN,
SO
DASS
OBIGE
EINSCHRÄNKUNGEN
UND
AUSSCHLÜSSE
MÖGLICHERWEISE
NICHT
ANWENDBAR
SIND.
Schlichtung
Wenn
der
Kunde
das
Produkt
in
Kambodscha,
Indonesien,
Vietnam,
Sri
Lanka
oder
auf
den
Philippinen
erworben
hat,
werden
Verfahren
und
Streitigkeiten,
die
sich
aus
dieser
Vereinba-
rung
ergeben
oder
damit
in
Zusammenhang
stehen,
in
Singapur
durch
Schiedsspruch
geregelt
bzw.
beigelegt,
und
diese
Vereinbarung
wird
in
Übereinstimmung
mit
den
Gesetzen
Singapurs
geregelt,
ausgelegt
und
durchgeführt,
ungeachtet
unterschiedlicher
Rechtsgrundlagen.
Wenn
der
Kunde
das
Produkt
in
Indien
erworben
hat,
werden
Verfahren
und
Streitigkeiten,
die
sich
aus
dieser
Vereinbarung
ergeben
oder
damit
in
Zusammenhang
stehen,
in
Bangalore,
Indien,
durch
Schiedsspruch
geregelt
bzw.
beigelegt.
Schiedsverfahren
in
Singapur
werden
in
Über-
einstimmung
mit
den
geltenden
Richtlinien
des
Singapore
International
Arbitration
Center
(
″SIAC-Richtlinien″)
durchgeführt.
Schiedsverfahren
in
Indien
werden
in
Übereinstimmung
mit
den
geltenden
Gesetzen
Indiens
durchgeführt.
Der
in
Schriftform
abzufassende
Schieds-
spruch
ist
endgültig
und
bindend
für
alle
Parteien
ohne
Einspruchsmöglichkeit
und
muss
eine
Darlegung
der
Fakten
sowie
eine
Begründung
enthalten.
Die
Verkehrssprache
für
sämtliche
Schiedsverfahren
ist
Englisch
(die
zum
Verfahren
gehörenden
Dokumente
müssen
ebenfalls
in
Englisch
abgefasst
sein).
Die
englische
Version
dieser
Vereinbarung
ist
in
solchen
Verfahren
die
verbindliche
und
hat
Vorrang
vor
allen
anderen
Sprachen.
Weitere
Rechte
DIESE
GEWÄHRLEISTUNG
ERMÖGLICHT
DEM
KUNDEN
DIE
GELTENDMACHUNG
BESTIMMTER
RECHTE,
DIE
ABHÄNGIG
VOM
JEWEILIGEN
LAND
ODER
DER
JEWEI-
LIGEN
RECHTSORDNUNG
VONEINANDER
ABWEICHEN
KÖNNEN.
DER
KUNDE
HAT
MÖGLICHERWEISE
IM
RAHMEN
GELTENDEN
RECHTS
ODER
IM
RAHMEN
SCHRIFTLICHER
VEREINBARUNGEN
MIT
LENOVO
WEITERE
RECHTE.
GESETZLICH
UNABDINGBARE
RECHTE,
EINSCHLIESSLICH
DER
VERBRAUCHERSCHUTZRECHTE
IM
RAHMEN
NATIONALER
RECHTLICHER
BESTIMMUNGEN
FÜR
DEN
VERKAUF
VON
KONSUMGÜTERN,
GEHEN
DIESEN
BESTIMMUNGEN
VOR.
Kapitel
3.
Gewährleistungsinformationen
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