Sicherheitsregeln, A warnung – Snorkel SB85J-sn10000+ Benutzerhandbuch

Seite 5

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A Warnung

Alle Personen müssen alle Sicherheitsregeln und Bedienungsanleitungen sorgfältig lesen, verstehen

und befolgen, bevor sie eine UpRight-Hubarbeitsbühne bedienen oder daran Wartungsarbeiten durchführen.

Stromschlaggefahr Kippgefahr Kollisionsgefahr Sturzgefahr

SB85J Fixierter Achse – 0112998

G

3

SICHERHEITSREGELN

DIESE MASCHINE IST NICHT

ISOLIERT

NIEMALS die Plattform heben oder
die Maschine mit angehobener
Plattform bewegen, außer wenn
die Maschine auf einer festen und
ebenen Oberfläche steht.

NIEMALS die Plattform ohne Über-
prüfung nach Behinderungen oder
anderen Gefahren über Kopf posi-
tionieren.

NIEMALS auf dem Plattformge-
länder stehen, sitzen oder daran
hochklettern.

VERWENDUNG DER HUBARBEITSBÜHNE: Diese Hubarbeitsbühne ist dazu vorgesehen, sowohl Personen mit den Werkzeugen als auch
das für die Arbeit benötigte Material zu heben. Sie wurde für Reparatur- und Montagearbeiten und für Arbeiten an Arbeitsplätzen über Kopf
(Decken, Krane, Dachkonstruktionen, Gebäude etc.) bestimmt. Andere Verwendungen oder Änderungen der Hubarbeitsbühne müssen von
UpRight genehmigt werden.
DIESE HUBARBEITSBÜHNE IST NICHT ISOLIERT! Aus diesem Grund ist unbedingt geboten, von stromführenden Teilen elektrischer Anlagen
einen sicheren Abstand beizubehalten!
Die Überschreitung der spezifizierten zulässigen Maximalbelastung ist verboten! Siehe die Details unter “Plattformkapazität” auf Seite 5.
Die Verwendung und der Betrieb der Hubarbeitsbühne als Hebewerkzeug oder Kran sind verboten!
NIEMALS
die für diese Maschine zugelassene manuelle Krafteinwirkung überschreiten. Siehe die Details unter “Manuelle Krafteinwirkung” auf
Seite 5.
Alle Plattformbelastungen gleichmäßig auf der Plattform VERTEILEN.
NIEMALS die Maschine bedienen, ohne zuvor den Arbeitsbereich auf Gefahren auf der Fahrfläche wie Löcher, nachgebende Stellen,
Unebenheiten, Randsteine oder Fremdkörper zu untersuchen; solche Stellen sind zu vermeiden.
Mit der Maschine nur auf Fahrflächen ARBEITEN, die die Radlast aufnehmen können.
NIEMALS die Maschine betreiben, wenn die Windgeschwindigkeit die Nennwerte der Maschine überschreitet. Siehe die Details auf der
„Beaufort-Skala“ auf Seite 5.
Unter windigen oder böigen Wetterbedingungen nicht mit der Hubarbeitsbühne arbeiten. An der Hubarbeitsbühne keine Teile wie Plakattafeln,
Banner, Flaggen etc. anbringen, die den Winddruck erhöhen würden.
IM NOTFALL den NOTHALT-Knopf drücken, um alle motorgetriebenen Funktionen zu deaktivieren.
WENN DER ALARM ERTÖNT während die Plattform angehoben ist, STOPPEN und die Plattform vorsichtig ablassen und die Maschine auf
eine feste und ebene Fahrfläche fahren.
Hochklettern am Plattformgeländer, darauf stehen oder von der Plattform auf Gebäude, Stahl- oder vorgefertigte Betonstrukturen etc. umsteigen
ist verboten!
Demontage der Eingangstür oder anderer Geländerkomponenten ist verboten! Stets sicherstellen, dass die Eingangstür geschlossen ist!
Es ist verboten, die Eingangstür bei angehobener Plattform offen zu lassen!
Die Höhe oder die Reichweite durch die Platzierung von Leitern, Gerüsten oder ähnlichen Einrichtungen auf der Plattform zu erweitern ist
verboten!
NIEMALS
bei angehobener Plattform an der Maschine Reparaturarbeiten durchführen, ohne die Hebeeinrichtung zu blockieren.
Vor dem Betrieb die Maschine sorgfältig auf Risse in Schweißnähten, lose oder fehlende Bauteile, Hydrauliklecks, lose Kabelverbindungen und
beschädigte Kabel oder Schläuche INSPIZIEREN.
VERIFIZIEREN, dass alle Hinweisschilder an ihrer Stelle und lesbar sind, bevor die Maschine verwendet wird.
NIEMALS eine Maschine verwenden, die beschädigt ist, nicht richtig funktioniert oder beschädigte oder fehlende Hinweisschilder hat.
Die Umgehung einer Sicherheitseinrichtung ist verboten, denn dies repräsentiert eine Gefahr für die Personen auf der Hubarbeitsbühne und
innerhalb ihres Arbeitsbereiches.
NIEMALS die Batterien in der Nähe von Funken oder offenen Flammen laden. Während des Ladens geben Batterien explosives Wasserstoffgas
ab.
Änderungen an der Hubarbeitsbühne sind verboten und nur nach Genehmigung von UpRight erlaubt.
NACH DEM EINSATZ ist die Arbeitsplattform vor unerlaubter Verwendung durch Abschalten des Schlüsselschalters und Entfernen des
Schlüssels zu sichern.
Die Fahrt der Hubarbeitsbühne auf öffentlichen Straßen obliegt den nationalen Verkehrsgesetzen.
Bestimmte innewohnende Risiken bleiben bei der Bedienung dieser Maschine trotz richtiger Konstruktionspraktiken und Absicherungen
vorhanden.
An der Plattform sind Verankerungen für Fallrückhaltegurte vorgesehen und der Hersteller empfiehlt die Verwendung dieses Gurtzeugs,
besonders dann, wenn es von nationalen Sicherheitsbestimmungen vorgeschrieben ist.
Es muss darauf geachtet werden, dass die Maschine alle Anforderungen hinsichtlich der Stabilität während der Verwendung, des Transports,
des Zusammenbaus oder der Zerlegung bei der Außerbetriebsetzung, Tests oder vorhersehbaren Betriebsausfällen erfüllt.
Im Falle eines Unfalls oder eines Betriebsausfalls das Kapitel „Notfallabsenkung“ auf Seite 1

5 beachten. Die Hubarbeitsbühne nicht in Betrieb

setzen, wenn sie beschädigt ist oder nicht richtig funktioniert. Bevor die Hubarbeitsbühne wieder in Betrieb gesetzt werden kann, muss das
Problem von qualifiziertem Wartungspersonal beseitigt werden.

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