Prüfung des einsatzortes, Maschinenprüfung, Prüfung des einsatzortes -2 maschinenprüfung -2 – JLG 600A_AJ Operator Manual Benutzerhandbuch
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ABSCHNITT 1 - SICHERHEITSMASSNAHMEN
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– JLG-Hubarbeitsbühne –
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• Diese Maschine darf erst nach einer vollständigen Schu-
lung durch befugte Personen in Betrieb genommen wer-
den.
• Nur befugtes und qualifiziertes Personal darf diese
Maschine betreiben.
• Alle Hinweise mit den Bezeichnungen GEFAHR, ACH-
TUNG und VORSICHT sowie alle Bedienungsanweisun-
gen an der Maschine und in diesem Handbuch lesen,
verstehen und befolgen.
• Die Maschine auf eine Weise betreiben, die dem durch
JLG festgelegten Verwendungszweck entspricht.
• Sämtliches Bedienungspersonal muss mit den in diesem
Handbuch beschriebenen Notfall-Bedienelementen und
dem Notbetrieb der Maschine vertraut sein.
• Alle zutreffenden Vorschriften des Arbeitgebers sowie ört-
liche und behördliche Verordnungen lesen, verstehen und
befolgen, insofern sie sich auf den Betrieb der Maschine
beziehen.
Prüfung des Einsatzortes
• Der Bediener muss vor der Inbetriebnahme der Maschine
Sicherheitsmaßnahmen treffen, um alle Gefahren am Ein-
satzort zu verhüten.
• Den Arbeitskorb nicht von Lkws, Anhängern, Eisenbahn-
waggons, schwimmenden Wasserfahrzeugen, Gerüsten
oder anderen Vorrichtungen aus betreiben oder anheben,
es sei denn, dies wurde von JLG schriftlich zugelassen.
• Die Maschine nicht in gefährlichen Umgebungen betrei-
ben, es sei denn, dieser Verwendungszweck ist von JLG
genehmigt.
• Sicherstellen, dass unter den Bodenverhältnissen die
Tragfähigkeit für die auf den Maschinenaufklebern ange-
gebene Höchstlast gegeben ist.
Maschinenprüfung
• Vor der Inbetriebnahme der Maschine die Kontroll- und
Funktionsprüfungen durchführen. Detaillierte Anweisun-
gen sind in Abschnitt 2 dieses Handbuchs zu finden.
• Diese Maschine erst in Betrieb nehmen, nachdem sie
gemäß den Service- und Wartungsanforderungen, die im
Service- und Wartungshandbuch der Maschine beschrie-
ben sind, gewartet wurde.
• Sicherstellen, dass der Fußschalter und alle anderen
Sicherheitsvorrichtungen ordnungsgemäß funktionieren.
Eine Veränderung dieser Vorrichtungen stellt einen Ver-
stoß gegen die Sicherheitsvorschriften dar.
DIE MODIFIKATION ODER VERÄNDERUNG EINER HUBARBEITSBÜHNE
DARF NUR MIT VORHERIGER SCHRIFTLICHER GENEHMIGUNG DES
HERSTELLERS ERFOLGEN.