Quetsch- und kollisionsgefahren, Quetsch- und kollisionsgefahren -8 – JLG 600A_AJ Operator Manual Benutzerhandbuch
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ABSCHNITT 1 - SICHERHEITSMASSNAHMEN
1-8
– JLG-Hubarbeitsbühne –
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• Die Arbeitskorbfläche nicht durch unzulässige Verlänge-
rungen oder Anbauten erweitern.
• Wenn der Ausleger oder der Arbeitskorb in einer Stellung
ist, in der ein oder mehrere Räder vom Boden abgehoben
sind, müssen sämtliche Personen vom Arbeitskorb geholt
werden, bevor versucht wird, die Maschine zu stabilisie-
ren. Mit Hilfe von Kränen, Gabelstaplern oder ähnlichen
Vorrichtungen die Maschine stabilisieren und das Perso-
nal vom Arbeitskorb holen.
Quetsch- und Kollisionsgefahren
• Sämtliches Bedienungspersonal und alles Personal am
Boden müssen zugelassene Kopfbedeckungen tragen.
• Den Arbeitsbereich auf Abstände über, seitlich und unter
dem Arbeitskorb prüfen, wenn der Arbeitskorb gehoben,
gesenkt oder versetzt wird.
• Während des Betriebs alle Körperteile innerhalb des
Arbeitskorbgeländers halten.
• Den Arbeitskorb mit Hilfe der Auslegerfunktionen, nicht
der Fahrfunktionen, an Hindernisse heranbewegen.
• Beim Fahren in Bereichen mit eingeschränkter Sicht
immer einen Sicherungsposten aufstellen.
• Beim Fahren und Schwenken müssen Mitarbeiter, die
keine Bedienungsaufgaben wahrnehmen, mindestens
1,8 m (6 ft) Abstand von der Maschine halten.
• Die Fahrgeschwindigkeit gemäß den Bedingungen verrin-
gern, die durch die Bodenfläche, die räumlichen Verhält-
nisse, das Sichtfeld, die Neigung, die Position von
Personal und anderen Faktoren, die Kollisions- oder Ver-
letzungsgefahren für Personal darstellen, gegeben sind.
• Den Bremsweg bei allen Fahrgeschwindigkeiten berück-
sichtigen. Beim Fahren mit hoher Geschwindigkeit vor dem
Anhalten erst auf niedrige Geschwindigkeit umschalten.
Neigungen nur mit niedriger Geschwindigkeit befahren.
• Beim Fahren zwischen Hindernissen und in beengten
Räumlichkeiten oder beim Rückwärtsfahren nicht den
Antrieb mit hoher Fahrgeschwindigkeit verwenden.
• Jederzeit ist mit äußerster Sorgfalt darauf zu achten, dass
keine Hindernisse gegen die Bedienelemente oder Perso-
nen im Arbeitskorb schlagen oder sie behindern.
• Sicherstellen, dass dem Bedienungspersonal anderer
Maschinen in der Höhe oder am Boden die Anwesenheit