Gewährleistung und service – Leica Biosystems CV5030 Benutzerhandbuch

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Gebrauchsanweisung V 3.0 RevE – 04/2013

10. Gewährleistung und Service

Gewährleistung
Leica Biosystems Nussloch GmbH steht dafür ein, dass das gelieferte Vertragsprodukt einer

umfassenden Qualitätskontrolle nach den Leica hausinternen Prüfungsmaßstäben unterzogen

wurde, und dass das Produkt nicht mit Mängeln behaftet ist und alle zugesicherten technischen

Spezifikationen und/oder vereinbarten Eigenschaften aufweist.
Der Gewährleistungsumfang richtet sich nach dem Inhalt des abgeschlossenen Vertrages. Bin-

dend sind nur die Gewährleistungsbedingungen Ihrer zuständigen Leica-Verkaufsgesellschaft

bzw. der Gesellschaft, von der Sie das Vertragsprodukt bezogen haben.

Serviceinformation
Wenn Sie den technischen Kundendienst oder Ersatzteile benötigen, wenden Sie sich bitte an

Ihre Leica Vertretung oder den Leica Händler, von dem Sie das Gerät gekauft haben.
Folgende Angaben zum Gerät sind erforderlich:

• Die Modellbezeichnung und die Seriennummer des Gerätes.
• Der Standort des Gerätes und einen Ansprechpartner.
• Den Grund für die Kundendienstanforderung.
• Das Lieferdatum.

Stilllegung und Entsorgung
Das Gerät oder Teile des Gerätes müssen unter Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen

Bestimmungen entsorgt werden.

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