Erste inbetriebnahme, 1 standortbedingungen – Leica Biosystems CV5030 Benutzerhandbuch

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Leica CV5030 - Eindeckautomat

4.1 Standortbedingungen

4. Erste Inbetriebnahme

Der Standort für den Eindeckautomat Leica CV5030 muss folgende Bedingungen erfüllen:

• Das Gerät benötigt eine Standfläche von ca. 420 x 600 mm.
• Der Tisch muss im Bezug auf das Gerätegewicht eine ausreichende Tragfähigkeit und Steifigkeit

besitzen.

• Das Gerät ist nur für die Verwendung in Innenräumen ausgelegt.
• Die Spannungsversorgung muss sich im Umkreis der Länge des Netzkabels befinden. Es darf kein

Verlängerungskabel angeschlossen werden.

• Das Gerät MUSS an eine geerdete Steckdose angeschlossen werden.
• Es darf nur eines der mitgelieferten Netzkabel verwendet werden, das für die örtliche Stromver-

sorgung vorgesehen ist.

• Das Gerät darf nicht unter einer Klimaanlage aufgestellt werden.
• Erschütterungen, direkt einfallendes Sonnenlicht und starke Stromschwankungen sind zu vermei-

den.

• Die im Gerät verwendeten Chemikalien sind leicht entzündlich und gesundheitsschädlich.
• Alle Geräteanschlüsse sind in der Gebrauchsanweisung aufgeführt.
• Wir empfehlen, den Eindeckautomaten mit Abluftschlauch (max. Länge des Abluftschlauches:

3,00 m) und Anschluß an eine externe Laborabsaugung oder unter einem geeigneten Laborabzug

zu betreiben. Dabei sollte das Gerät unterstützend mit dem zugehörigen Aktivkohlefilter betrieben

werden.

• Der Aufstellort muss gut belüftet sein, es dürfen sich dort keinerlei Zündquellen befinden.

• Die im Leica CV5030 zu verwendenden Chemikalien sind sowohl leicht entzündlich, als

auch gesundheitsschädlich.

• Der Betrieb des Gerätes in explosionsgefährdeten Räumen ist nicht gestattet.

• Bei extremen Temperaturunterschieden zwischen Lager- und Aufstellort und gleichzeitig

hoher Luftfeuchtigkeit kann es zu Kondenswasserbildung kommen. In diesem Fall muss vor

dem Einschalten eine Wartezeit von mindestens zwei Stunden eingehalten werden.

• Das Nichtbeachten der Wartezeit kann zu Schäden am Gerät führen.

• Eine einwandfreie Funktion ist nur gewährleistet, wenn an der Geräterückseite und an der

rechten Geräteseite ein Mindestabstand von 10

cm zu Wänden und Einrichtungsgegenstän-

den eingehalten wird. An der linken Geräteseite muss ein Abstand von 25 cm zu Wänden und

Einrichtungsgegenständen eingehalten werden, um den freien Zugang zur Wartungsklappe

sicherzustellen.

• Das Gerät muss so aufgestellt werden, dass der Netzanschluss an der Geräterückseite und

der Netzstecker jederzeit erreichbar sind.

• Der Aufstellungsort muss gegen elektrostatische Entladungen geschützt sein.

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