8 wartung, 9 elektrisch betriebene peripheriegeräte, Wartung – Richter MPB 25-25-115 Benutzerhandbuch

Seite 8: Elektrisch betriebene peripheriegeräte, Baureihe mpb, Blockbauweise

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Baureihe MPB,

Blockbauweise

Seite 8

9240-001-de

Revision 11

TM 7903

Ausgabe 07/2010

Beim Betreiben der Pumpe sicherstellen,
dass eine übermäßige Ablagerung von Staub
verhindert wird (evtl. regelmäßiges Säubern).

Ein Aufheizen der Pumpenoberfläche über die zuläs-
sige Temperatur wird damit vermieden.
Der Betreiber der Anlage muss sicherstellen, dass
die festgelegte Arbeitstemperatur eingehalten
wird. Die maximal zulässige Temperatur der
Förderflüssigkeit am Pumpeneintritt ist abhängig
von der jeweils geforderten Temperaturklasse und
der gewählten Auskleidungswerkstoffe.
Grundsätzlich gilt, dass keine unzulässige Tempera-
tureinträge in den Motor eingebracht werden dürfen
und die Vorgaben des Motorherstellers einzuhalten
sind.
Die

in

Tabelle 2

angegebenen

Temperatur-

Grenzwerte der Förderflüssigkeit sind nur dann gültig,
wenn Motoren verwendet werden, bei denen der Mo-
torenhersteller mindestens folgende Temperaturwerte
für Motorflansch und –welle zulässt:
Tabelle 1

Temperaturklasse

Motorflansch

Motorwelle

T6

70 °C

70 °C

T5

70 °C

80 °C

T4

75 °C

85 °C

T3

80 °C

100 °C

T2

80 °C

100 °C

T1

80 °C

100 °C

Gleichzeitig darf die vorgegebene maximal zulässige
Umgebungstemperatur von 40°C nicht überschritten
werden.
Die nachstehende Tabelle 2 gibt die, je nach Pum-
penausführung, zulässige Medientemperatur in Ab-
hängigkeit von der vorhandenen Temperaturklasse
gemäß EN 13463-1 an.
Tabelle 2

Temperatur-

klasse gem.

EN 13463-1

Grenzwert der Temperatur der

Förderflüssigkeit

PFA/PFA-L

T6 (85 °C)

75 °C

1)

T5 (100 °C)

90 °C

1)

T4 (135 °C)

125 °C

1)

T3 (200 °C)

150 °C

T2 (300 °C)

150 °C

T1 (450 °C)

150 °C

1) Die

angegebenen

Grenzwerte

der

Temperatur

der

Förderflüssigkeit am Pumpeneintritt sind für den ungünstigsten
Fall

(hohe

Drehzahl,

geringer

Durchfluss,

geringe

Wärmekapazität des Mediums, ...) ermittelt. Bei günstigen
Betriebsbedingungen können die angegebenen Grenzwerte
nach Rücksprache mit dem Hersteller um bis zu 5 K angehoben
werden.

Bei Motoren der Zündschutzart „erhöhte Sicherheit“
werden in der Regel keine oder geringe Temperatur
einträge für Motorwelle bzw. Motorflansch bezogen
auf 40 °C Umgebungstemperatur zugelassen.
In diesen Fällen liegt die max. zulässige
Mediumtemperatur 20 K über dem erlaubten Tempe-
ratureintrag des Motors.
z. B.: max. Motorwellentemperatur: 60 °C

max. Motorflanschtemperatur: 65 °C

Daraus ergibt sich eine maximale Mediumtemperatur
für die Pumpe von 80 °C (60 °C + 20 K).

2.6.8 Wartung

Für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb
muss durch regelmäßige Inspektionsintervalle
sichergestellt werden, dass das Aggregat

sachgemäß gewartet und in technisch einwandfreiem
Zustand gehalten wird.
Bei feststoffhaltigen Medien sind die Wartungsinter-
valle entsprechend der Einsatzbedingungen vom Be-
treiber festzulegen.
Werden Hilfssysteme (z.B. Kühlung, Heizung)
installiert,

muss

überprüft

werden,

ob

Überwachungseinrichtungen zur Sicherstellung der
Funktion notwendig sind.

2.6.9 Elektrisch betriebene

Peripheriegeräte

Elektrisch betriebene Peripheriegeräte wie z.B.
Druck-, Temperatur-, Durchflussaufnehmer, etc. müs-
sen den gültigen Sicherheitsanforderungen und Ex-
plosionsschutzbestimmungen entsprechen.

Regelmäßige Kontrollen der Motorlager
gemäß

der

Betriebsanleitung

des

Motorherstellers. ATEX-Hinweise beachten!

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