6 bedienung, Bedienung/betrieb, 1 pumpenüberwachung – Richter SAFERUN Benutzerhandbuch

Seite 46: Hinweis

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Bedienung/Betrieb

ID-Nr. 9230-020-de

Pumpenüberwachung SAFERUN

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Seite 46 von 88

6.6.1 Pumpenüberwachung

Hauptaufgabe des Wandlers SAFERUN

®

CMS-T ist es, den Zustand

der angeschlossenen Pumpe zu überwachen. Dazu werden die
aktuellen Messwerte kontinuierlich mit der im Wandler SAFERUN

®

CMS-T gespeicherten Kennlinie verglichen und können über die
Leuchtdioden am Wandler SAFERUN

®

CMS-T jederzeit abgelesen

werden.
Gleichzeitig wird über das 4…20 mA-Ausgangssignal des Wandlers
SAFERUN

®

CMS-T ein zur LED-Anzeige analoges Signal ausgegeben.

Dieses Signal kann von der Prozessleittechnik überwacht und ausge-
wertet werden.

Gleichzeitig können über das 4…20 mA-Ausgangssignal mittels HART-
Protokoll weitere Kenndaten übermittelt werden, die über einen
entsprechenden Signalumsetzer für die Auswertung zur Verfügung
stehen.

Diese Kenndaten sind:

Temperatur am Spalttopf SAFERUN

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CMS-S in °C

Drehzahl der Pumpe in 1/min

Leistung in kW

Durchfluss in m³/h (nur bei bekannten Stoffdaten)

Betriebspunkt in mA

Betriebspunkt in % analog zur Betriebspunktanzeige

Mit dem optional verfügbaren PDA mit RFID-Leser können die aktuellen
Messwerte ebenfalls ausgelesen und gespeichert werden (Actual-Log).

Weiterhin speichert der Wandler SAFERUN

®

CMS-T bei Veränderung

der Kenndaten zusätzlich die aktuellen Messwerte im internen Speicher
(History-Log), wenn die in den Parametern festgelegten Schwellwerte
überschritten werden. Dieses History-Log kann ebenfalls mit dem PDA
ausgelesen und über externe Software ausgewertet werden.

Zusätzlich können über das Auslesen der Parameter mit Hilfe des
PDA’s die kumulierten Schaltspiele (Parameter 135), Energieverbrauch
(Parameter 138), Durchflussmenge (Parameter 139), Betriebsstunden
(Parameter 130), Stillstandzeiten (Parameter 131) und Störungszeiten
(Parameter 132) ermittelt werden.

HINWEIS

Weitere Informationen zum PDA mit RFID-Leser sowie
der SAFERUN

®

-Software siehe Kapitel 7.

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