6 einbau, 1 dimensionierung der zuleitung, 2 dimensionierung der abblaseleitung – Richter KSE-C/F Series Safety Valves Benutzerhandbuch
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Baureihen KSE/F, KSE-C/F
Seite 10
9530-001-de
Revision 12
TM 8782
Ausgabe 03/2013
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Einbau
Die Einbaubedingungen nach AD 2000 Regelwerk
A2 bzw. TRD721 sind einzuhalten. Sie sind eine
wesentliche Voraussetzung für den sicheren
Betrieb der Armatur.
♦ Armatur auf Transportschäden untersuchen,
beschädigte Sicherheitsventile dürfen nicht einge-
baut werden.
♦ Vor dem Einbau die Armatur und die anschließen-
de Rohrleitung von Verschmutzung, insbesondere
von harten Fremdkörpern, sorgfältig reinigen.
♦ Beim Einbau ist auf ein korrektes Anzugsmoment,
fluchtende Rohrleitungen und spannungsfreie
Montage zu achten.
6.1 Dimensionierung der
Zuleitung
Der zulässige Druckverlust der Zuleitung
darf 3% des Ansprechdruckes des Sicher-
heitsventils nicht überschreiten.
Die Bestimmung des Druckverlustes bezieht sich auf
den maximalen Durchfluss des Ventils bei 110% des
Ansprechdruckes und 110% der zuerkannten
Ausflussziffer.
♦ Ein übermäßiger Druckverlust am Eintritt des
Sicherheitsventils kann ein schnelles Öffnen und
Schließen des Ventils oder Flattern verursachen.
♦ Flattern führt zu einer Abnahme der Abblaseleis-
tung und kann zu einem unzulässigen Druckan-
stieg im System und zu einer Beschädigung der
Ventilsitzdichtflächen führen.
♦ Die Zuleitung darf niemals kleiner sein als die
Eintrittsnennweite des Sicherheitsventils.
♦ Zuleitungen so kurz wie möglich verlegen.
♦ Die Armatur nach Möglichkeit direkt auf den
abzusichernden Behälter installieren.
♦ Den Behälterstutzen im Einlauf mit Fase oder
besser mit Radius ausführen.
♦ Ein konisch gestalteter Einlaufstutzen hat die
strömungstechnisch günstigste Form.
6.2 Dimensionierung der
Abblaseleitung
Abblaseleitungen sind so zu
dimensionieren, dass die sichere Funktion
der Armatur bei allen zu erwartenden
Betriebsbedingungen gewährleistet ist.
Das Medium ist beim Abblasen so abzuführen, dass
weder Menschen noch Umwelt gefährdet werden. Die
gesetzlichen Bestimmungen (z. B. UVV, BimSchG
oder TA-Luft) sowie die örtlichen Vorschriften (z. B.
Werksnormen) sind einzuhalten.
♦ Es darf keine Möglichkeit bestehen, dass das
Sicherheitsventil durch Absperreinrichtungen
unwirksam wird.
6.2.1 Zulässiger Gegendruck
♦ Die Abblaseleitung darf niemals kleiner als die
Austrittsnennweite des Sicherheitsventils sein.
♦ Der zulässige Gegendruck im Ventilaustritt darf
nicht überschritten werden. Eine Faltenbalgzerstö-
rung bzw. Abblaseleistungsminderung wird
dadurch vermieden.
Herstellerangaben zu zulässigen Gegendrücken
enthält der Sicherheitsventil-Prüfschein bzw. die
Richter
Druckschrift „Bauteilgeprüfte Chemie-
Sicherheitsventile, Baureihe KSE “.
Detaillierte Anweisungen zur Berechnung der Zu- und
Abblaseleitung enthält die Richter Druckschrift
"Chemie-Sicherheitsventile planen und einsetzen".
Diese kann bei Richter angefordert werden.
6.2.2 Kondensatableitung
Horizontal verlaufende Rohrleitungen sind mit Gefälle
vom Ventil weg zu verlegen. Das flüssige Medium
kann sich nicht im Armaturengehäuse aufstauen bzw.
bei Gasen kann sich kein Kondensat im Gehäuse
ansammeln.
Werden
Abblaseleitungen mit geodätischem
Niveauunterschied verlegt (z. B. für Dämpfe oder
Gase vom Ventil aus mit 90°- Krümmer senkrecht
nach oben), darf der Rohrbogen nicht direkt hinter
dem Ventil angeordnet werden.
Es muss zuerst ein horizontales Rohrstück mit Gefälle
dem Ventil nachgeschaltet werden.
Am tiefsten Punkt der Leitung muss eine Entwässe-
rungsmöglichkeit sein. Diese Öffnung für die
Kondensatableitung muss tiefer liegen als der
Strömungsraum des Gehäuses.
Bild 4