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Baureihe NK/F, NKP/F, NKS/F, NKSP/F, NKL/F, NKLP/F
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9520-020-de
Revision 10
TM 8361
Ausgabe 10/2011
Produktmerkmale:
Breite Dichtflächen der Gehäuseauskleidung
Langer Klappenhals für optimale Wärmedämmung
Wartungsfreie, selbstnachstellende Schaltwellen-
abdichtung
Dichtheit zur Atmosphäre hin entsprechend TA
Luft Richtlinien (wenn mit optionaler Sicherheits-
stopfbuchse ausgestattet).
Feststoffe können zu erhöhtem Verschleiß, Beschä-
digung von Dichtflächen bzw. zu einer Reduzierung
der Standzeit der Armatur führen.
Bestehen andere Betriebsdaten als vorgesehen, hat
der Betreiber sorgfältig zu prüfen, ob die Ausführung
von Armatur, Zubehör und Werkstoffen für den neuen
Einsatzfall geeignet sind. (Rücksprache mit dem
Hersteller).
2.2 Für Betreiber / Bediener
Beim Einsatz der Armatur hat der Betreiber
sicherzustellen, dass
Antriebe, die nachträglich aufgebaut werden,
entsprechend der Armatur angepasst und ausge-
legt sind
heiße oder kalte Armaturenteile bauseitig gegen
Berührung gesichert sind
die Armatur fachgerecht in das Rohrleitungssys-
tem eingebaut wurde
die
üblichen
Durchflussgeschwindigkeiten
im
Dauerbetrieb nicht überschritten werden.
Dies liegt nicht in der Verantwortung des Herstellers.
Klappen
am
Ende
einer
Rohrleitung
(Endarmatur) müssen am freien Anschluss-
stutzen mit einem Blindflansch verschlossen
werden. und gegen unbefugte Betätigung entspre-
chend gesichert sein.
Belastungen durch Erdbeben sind bei der Auslegung
nicht berücksichtigt.
Es ist kein Brandschutz nach DIN EN ISO 10497
möglich (Kunststoffauskleidung und Kunststoffteile).
2.3 Unzulässige Betriebsweisen
Die Betriebssicherheit der gelieferten Armatur ist nur
bei bestimmungsgemäßer Verwendung entsprechend
Abschnitt 2.1 der Betriebsanleitung gewährleistet.
Die auf dem Typenschild und im Druck-
Temperatur-Diagramm angegebenen Ein-
satzgrenzen
dürfen
auf
keinen
Fall
überschritten werden.
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Hinweise für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
in Anlehnung an die Richtlinie 94/9/ EG (ATEX)
Die Armaturen sind grundsätzlich für den Einsatz im
Ex-Bereich bestimmt und unterliegen demzufolge dem
Konformitätsbewertungsverfahren
der
Richtlinie
94/9/EG (ATEX).
Im Rahmen dieser Konformitätsbewertung wurde zur
Erfüllung
der
grundlegenden
Sicherheits-
und
Gesundheitsanforderungen eine Zündgefahrenanaly-
se nach EN 13463-1 mit folgendem Ergebnis
durchgeführt:
Die Armaturen besitzen keine eigene potentiel-
le Zündquelle und können sowohl manuell als
auch anderweitig mechanisch/elektrisch ange-
trieben werden.
Die Armaturen fallen nicht in den Anwen-
dungsbereich der ATEX und dürfen deshalb
auch nicht danach gekennzeichnet werden.
Die Armaturen dürfen im Ex-Bereich eingesetzt
werden.
Ergänzender Hinweis:
Elektrische und mechanische Antriebe müssen
einer eigenen Konformitätsbewertung nach
ATEX unterzogen werden.
Für den Einsatz im Ex-Bereich sind die einzelnen
Punkte
der
bestimmungsgemäßen
Verwendung
unbedingt zu beachten.
3.1 Bestimmungsgemäße
Verwendung
Unzulässige Betriebsweisen, auch kurzzeitige,
können schwerwiegende Schäden an der Armatur
nach sich ziehen.
Im Zusammenhang mit dem Explosionsschutz
können aus diesen unzulässigen Betriebsweisen
potentielle Zündquellen (Überhitzung, elektro-
statische und induzierte Aufladungen, mecha-
nische und elektrische Funken) resultieren, deren
Entstehen nur durch Einhaltung der bestim-
mungsgemäßen Verwendung verhindert werden
kann.
Im übrigen wird in diesem Zusammenhang auf die
Richtlinie 95/C332/06 (ATEX 118a) verwiesen, die
Mindestvorschriften
zur
Verbesserung
des
Gesundheitsschutzes
und
der
Sicherheit
der
Arbeitnehmer, die durch explosive Atmosphäre
gefährdet werden können, beinhaltet.
Bei Verwendung von aufladbaren Flüssigkeiten
(Leitfähigkeit <10
-8
S/m) sind zwei Fälle zu
unterscheiden: