Haftungs-, garantieausschlüsse und betriebsgrenzen, Haftungs- und garantieausschlüsse, Betriebsgrenzen – GIN Bolero 5 Benutzerhandbuch

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Bolero 5

Haftungs-, Garantieausschlüsse und Betriebsgrenzen

Die Benutzung des Gleitschirms erfolgt auf eigene Gefahr!
Für etwaige Personen- oder Materialschäden, die im Zusammenhang mit Gin Gliders
Gleitschirmen entstehen, kann der Hersteller nicht haftbar gemacht werden. Jegliche

Änderungen (Gleitsegelkonstruktion, aber auch Bremsleinen über die zulässigen Toleranzen)

oder unsachgemäße Reparaturen an diesem Gleitschirm sowie versäumte Nachprüfungen

(Jahres- und 2-Jahres-Check) haben das Erlöschen der Betriebserlaubnis und Garantie zur Folge.
Jeder Pilot ist für seine eigene Sicherheit selbst verantwortlich und muss dafür Sorge tragen,

dass das Luftfahrzeug vor jedem Start auf seine Lufttüchtigkeit überprüft wird. Ein Start darf
nur erfolgen, wenn der Gleitschirm flugtauglich ist. Weiterhin muss der Pilot die jeweiligen

national gültigen Bestimmungen einhalten.
Der Gleitschirm darf nur mit einer für das Fluggebiet gültigen Pilotenlizenz oder unter Aufsicht

eines staatlich anerkannten Fluglehrers verwendet werden. Jegliche Haftung Dritter,

insbesondere Hersteller und Vertreiber, ist ausgeschlossen.

Haftungs- und Garantieausschlüsse

Der Gleitschirm darf im Rahmen der Haftungs- und Garantiebedingungen nicht geflogen werden,

wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte zutreffen:

 abgelaufener Nachprüfungsfrist, bei eigenhändiger Prüfung oder Durchführung der

Überprüfung von nicht autorisierten Stellen

 unzureichender oder fehlender Ausrüstung wie Notschirm, Protektor und Helm

 Windenstarts an nicht geprüften Winden oder nicht lizenziertem Piloten und / oder

Windenfahrer

 ungenügender Erfahrung oder Ausbildung des Piloten

Betriebsgrenzen

Der Gleitschirm darf nur innerhalb der Betriebsgrenzen betrieben werden. Diese werden

überschritten, wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte zutreffen:

 Benutzung außerhalb des zulässigen Gewichtsbereichs
 Flug bei Regen (auch Nieselregen), in Wolken, bei Nebel und / oder Schneefall

 Flug mit nasser Schirmkappe

 turbulenten Wetterbedingungen und Windgeschwindigkeiten am Startplatz, die höher

als 2/3 der maximal erfliegbaren Fluggeschwindigkeit (abhängig vom Startgewicht)

des Gerätes sind

 Temperaturen unter -10°C und über 50°C

 Kunstflug / Extremflug oder Flugfiguren mit Neigungen von mehr als 90 Grad

 nicht genehmigten Änderungen an der Schirmkappe, den Fangleinen oder den

Tragegurten

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