Motorisierter betrieb, Doppelsitziger betrieb, Kunstflug – GIN Bolero 5 Benutzerhandbuch

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Bolero 5

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vollständig unter Kontrolle ist. Starke Richtungskorrekturen während der Startphase und vor

Erreichen der Sicherheitshöhe sind zu vermeiden. Nachdem der Pilot den Boden verlassen hat,

wird er langsam im flachen Winkel bis zur Sicherheitshöhe von 50 Metern geschleppt. In dieser

Phase muss der Pilot laufbereit bleiben und darf sich nicht in sein Gurtzeug setzen, um beim
Ausfall der Winde oder einem Seilriss sicher landen zu können. Achten Sie darauf, den

Gleitschirm mit "offenen Bremsen" zu fliegen, damit der Anstellwinkel über die Bremsen nicht

zusätzlich erhöht wird.
Die Steuerung beim Windenstart sollte möglichst nur mit Gewichtsverlagerung erfolgen. Durch

kurze, kräftige Steuerimpulse mit der Bremse kann die Richtungskorrektur unterstützt werden,

ohne dabei den Schirm zu stark anzubremsen und abzureißen.
Der optimale Zugpunkt für das Schleppseil sollte möglichst im Bereich des

Systemschwerpunktes angreifen. Beim Gleitsegel ist der ideale Zugpunkt in Höhe der

Gurtzeugaufhängung beziehungsweise direkt an den Tragegurten.
Der Einsatz einer passenden Schlepphilfe ist nicht zwingend, aber auf jeden Fall empfehlenswert

und verschafft dem Pilot mehr Sicherheitsreserven während der Schleppphase.

Motorisierter Betrieb

Der motorisierte Betrieb von Gleitsegeln bedarf in Deutschland einer zusätzlichen Prüfung.

Wenn Sie den Bolero 5 motorisiert betreiben möchten, dann setzen Sie sich bitte mit Gin Gliders,

dem Hersteller des Motorantriebes oder einer LBA anerkannten Prüfstelle in Verbindung. Die

Adressen finden Sie im Anhang.

Doppelsitziger Betrieb

Der Bolero 5 ist nicht für den doppelsitzigen Betrieb zugelassen.

Kunstflug

In Deutschland ist Kunstflug mit dem Gleitschirm verboten. Unter Kunstflug versteht man

Flugzustände mit einer Neigung von mehr als 135 Grad um die Quer- oder Längsachse.
Der Bolero 5 wurde nicht für den Kunstflug entwickelt und getestet.
Alle Formen von akrobatischen Flugfiguren sind mit dem Bolero 5 gesetzeswidrig und illegal.

Der Pilot begibt sich dabei in Lebensgefahr. Beim Ausführen besteht die Gefahr von

unkalkulierbaren Fluglagen, die zu Materialschäden und Strukturversagen führen können.

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