Entsorgung, Vorschriften zur entsorgung, Deutschland – KLING & FREITAG K&F SONA 5 Benutzerhandbuch
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Benutzerhandbuch
K&F SONA 5
KLING & FREITAG GMBH © 2012
Version 3.1
Seite 20 von 20
14. Entsorgung
14.1
Vorschriften�zur�Entsorgung
14.1.1
Deutschland
Eine�Entsorgung�von�Elektro-Altgeräten�über�den�Hausmüll�ist�nicht�zulässig.
Geben�Sie�ihr�Gerät�nach�der�Produktlebenszeit�bei�öffentlichen�Sammelstellen�zur�Entsor-
gung�ab!
Bei dem Gerät handelt es sich um ein sogenanntes Dual-Use Produkt, das sowohl gewerblich, als auch
in privaten Haushalten genutzt werden kann. Aus diesem Grund können Sie dieses Gerät, entgegen
der rein gewerblich zu nutzenden KLING & FREITAG Produkte, auch bei öffentlich rechtlichen Sam-
melstellen / Entsorgungshöfen abgeben. Selbstverständlich können Sie Altgeräte auch an die KLING &
FREITAG GmbH zurückschicken, wir kümmern uns dann um die sachgerechte Entsorgung.
Erläuterung:
Mit dem ElektroG wurde in Deutschland unter anderem die EU-Richtlinie über die Entsorgung von
Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE, 2002/96/EC) umgesetzt.
Die KLING & FREITAG GmbH hat daher alle von der WEEE betroffenen Geräte für Deutschland ab dem
24.03.2006 mit der durchgestrichenen Mülltonne und dem darunter liegenden Balken gekennzeich-
net. Dieses Symbol weist darauf hin, dass dieses Produkt nicht über den Hausmüll entsorgt werden
darf und dass es frühestens am 24.03.2006 erstmals in Verkehr gebracht wurde.
Die KLING & FREITAG GmbH hat sich gesetzeskonform als Hersteller bei der deutschen Registrierungs-
stelle EAR registrieren lassen.
Unsere�WEEE-Reg.Nr.�lautet:�DE64110372.
14.1.2
EU,�Norwegen,�Island�und�Liechtenstein
Eine�Entsorgung�von�Elektro-Altgeräten�über�den�Hausmüll�ist�nicht�zulässig.
Die KLING & FREITAG GmbH hat alle von der WEEE-Richtlinie betroffenen Geräte für die europäischen
Mitgliedsstaaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein (außer Deutschland), ab dem 13.08.2005
mit der durchgestrichenen Mülltonne und dem darunter liegenden Balken gekennzeichnet. Dieses
Symbol weist darauf hin, dass dieses Produkt nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf und dass
es frühestens am 13.08.2005 erstmals in Verkehr gebracht wurde.
Leider wurde die europäische Richtlinie WEEE in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union durch
jeweils unterschiedliche nationale Gesetze umgesetzt, so dass wir Ihnen keine einheitliche, europawei-
te Entsorgungslösung anbieten können.
Verantwortlich für die Einhaltung der jeweiligen nationalen Gesetze ist alleine der Distributor (Impor-
teur) für das jeweilige Land.
Für die Entsorgung der Altgeräte gemäß den jeweiligen nationalen Bestimmungen in den Ländern der
Europäischen Union (außer Deutschland) erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Lieferanten oder den örtli-
chen Behörden.
14.1.3
Alle�weiteren�Nationen
Für die Entsorgung der Altgeräte gemäß den jeweiligen nationalen Bestimmungen in anderen als oben
genannten Ländern erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Lieferanten oder den örtlichen Behörden.