Sorgfaltspflicht des betreibers, Anforderungen an das bedienungspersonal – BECKHOFF CP69xx Benutzerhandbuch

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Sorgfaltspflicht des Betreibers

Der Betreiber muss sicherstellen, dass

• das Control Panel nur bestimmungsgemäß verwendet wird (vgl.

hierzu Kapitel

Produktbeschreibung

).

• das Control Panel nur in einwandfreiem, funktionstüchtigem

Zustand betrieben wird (siehe Kapitel

Wartung und

Instandhaltung

).

• die Betriebsanleitung stets in einem leserlichen Zustand und

vollständig am Einsatzort des Control Panels zur Verfügung steht.

• nur ausreichend qualifiziertes und autorisiertes Personal das

Control Panel bedient.

• dieses Personal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen von

Arbeitssicherheit und Umweltschutz unterwiesen wird, sowie die
Betriebsanleitung und insbesondere die darin enthaltenen
Sicherheitshinweise kennt.

• alle an dem Control Panel angebrachten Sicherheits- und

Warnhinweise nicht entfernt werden und leserlich bleiben.

Nationale Vorschriften
je nach Maschinentyp

Je nach Maschinen- und Anlagentyp, in dem das Control Panel zum
Einsatz kommt, bestehen nationale Vorschriften für Steuerungen solcher
Maschinen und Anlagen, die der Betreiber einhalten muss. Diese
Vorschriften regeln unter anderem, in welchen Zeitabständen die
Steuerung überprüft werden muss.

Der Betreiber muss diese Überprüfung rechtzeitig veranlassen.

Das Control Panel kann nicht vom Anwender geöffnet werden!

Hinweis

Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an den

Beckhoff Service

.

Maßnahmen im Störfall

Bei Störungen am Control Panel kann anhand der Liste im Abschnitt

Störungsbeseitigung

ermittelt werden, welche Maßnahmen einzuleiten

sind.

Anforderungen an das Bedienungspersonal

Betriebsanleitung lesen

Jeder Benutzer des Control Panels muss diese Betriebsanleitung gelesen
haben.

Softwarekenntnisse

Jeder Benutzer muss alle für ihn erreichbaren Funktionen der auf dem PC
installierten Software kennen.

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CP69xx

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