Remko olb – REMKO OLB Benutzerhandbuch

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REMKO OLB

Die Berechnung der Abgasverluste
erfolgt nach der folgenden Formel:

qA = Abgasverlust in %
tA = Abgastemperatur in °C
tL = Verbrennungsluft-

temperatur in °C

CO

2

= Volumengehalt an Koh-

lendioxid im trockenem

Abgas

A1 = 0,5 (Brennstoffspezifische

Konstante)

B

= 0,007 (Brennstoffspezifi-

sche Konstante)

Dezimalwerte werden bis 0,5 ab-
gerundet, über 0,5 aufgerundet

Auch zweistufige Brenneraus-

führungen dürfen zur Vermei-
dung von Kondensatbildung
nur in der zweiten Brennerstufe
betrieben werden.
Die erste Brennerstufe darf aus-
schließlich als Anfahrentlastung
benutzt werden

Um die optimale Funktion des

Brenners zu gewährleisten, ist
eine jährliche Wartung gemäß
DIN 4755 durchzuführen.
Zu diesem Zweck ist es ratsam
einen

Wartungsvertrag

abzu-

schließen

Einstellen des Pumpen­
druckes

Bei der Brennerinbetriebnahme
und jeder Wartung ist der Öldruck
einzustellen bzw. zu überprüfen.
Die Pumpe nicht ohne Brennstoff
laufen lassen!

Der Pumpendruck ist folgender-
maßen einzustellen:
1. Den Stopfen am Meßstutzen

„P” demontieren.

2. Ein geeignetes Öldruckmano-

meter einschrauben.

3. Alle Ölabsperreinrichtungen

öffnen.

4. Den Brenner einschalten.
5. Den erforderlichen Öldruck

gemäß Düsengröße und Gerä-
teleistung einstellen.

6. Den Brenner abschalten.
7. Das Ölmanometer wieder

demontieren.

8. Den Stopfen incl. Dichtung wie-

der einsetzen.

9. Dichtheitskontrolle an allen

Ölführenden Teilen vornehmen.

Abgasanalyse

Jede Feuerungsanlage muss gemäß
der 1. Bundesimmissionsschutz-
verordnung (1.BImSchV) durch
Messung der Abgaswerte über-
prüft werden.

Der Betreiber ist verpflichtet bis
zu 4 Wochen nach der Inbetrieb-
nahme der Feuerungsanlage diese
vom Bezirksschornsteinfegermeis-
ter durch Messungen überwachen
zu lassen.

Außerdem muss gemäß der §§
9 und 15 der 1. BImSchV eine
jährliche Überprüfung der Immissi-
onswerte durch den Bezirksschorn-
steinfegermeister durchgeführt
werden (Ölderivate, Ruß, Abgas-
verlust).

AcHtunG

Alle REMKO Serien Heizauto-

maten müssen grundsätzlich

immer mit ihrer vollen Nenn-

wärmebelastung betrieben

werden.

Bei Nichteinhaltung der be-

triebsbedingten Reinigungs und
Brennereinstellintervalle erlischt
jeglicher Gewährleistungsan-
spruch

Der Nachweis der durchgeführ-

ten Arbeiten durch autorisiertes
Fachpersonal ist daher dringend
erforderlich.
Ein entsprechendes Messproto-
koll ist zu erstellen und aufzu-
bewahren

Voraussetzung für eventuelle

Gewährleistungsansprüche
ist, dass der Besteller oder
sein Abnehmer im zeitlichen
Zusammenhang mit Verkauf
und Inbetriebnahme die jedem
REMKO-Gerät beigefügte
„Gewährleistungsurkunde”

vollständig ausgefüllt an die
REMKO GmbH & Co. KG zu-
rückgesandt hat

s

s

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HInwEIS

Es dürfen nur baumuster-
geprüfte Gebläse-Ölbrenner
in WLE-Ausführung nach
DIN EN 230 und DIN EN 267
verwendet werden.

HInwEIS

Die Begrenzung der Abgas-
verluste ist gemäß §11 der
Verordnung über Kleinfeue-
rungsanlagen (1. BImSchV)
einzuhalten.

HInwEIS

Einstell- und Wartungsarbeiten
dürfen nur durch autorisiertes
Fachpersonal ausgeführt
werden.

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