2 grenzen des betriebes, 1 abrasive medien, 2 förderstrom min/max – Richter MNK-B Series Benutzerhandbuch

Seite 14: 3 außerbetriebnahme, 4 wiederanfahren, Grenzen des betriebes, Abrasive medien, Förderstrom min/max, Außerbetriebnahme, Wiederanfahren

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Baureihe MNK-B

, Blockbauweise

Seite 14

9230-005-de

Revision 11

TM 7903

Ausgabe 07/2010

Motor einschalten.
durch Öffnen des Druckventils den gewünschten
Förderstrom einregulieren.

Wenn der Motor läuft, die Förderung aber
nicht einsetzt, kann die Magnetkupplung abge-
rissen sein.

Motor sofort abschalten, um eine Überhitzung der
Magnetrotoren zu vermeiden.

Es ist dann wie folgt vorzugehen:

Druckventil bis auf Stellung “Mindestförderstrom”
schließen.
Motor erneut starten.

Falls die Magnetkupplung wieder abreißt, ist nach der
Ursache zu forschen.

6.2 Grenzen des Betriebes

Die Einsatzgrenzen der Pumpe / des
Aggregates bezüglich Druck, Temperatur,
Leistung und Drehzahl sind im Datenblatt

eingegeben und unbedingt einzuhalten!

6.2.1 Abrasive Medien

Beim Fördern von Flüssigkeiten mit abrasiven
Bestandteilen ist ein erhöhter Verschleiß an
der Pumpe zu erwarten.

Die Inspektionsintervalle sollen gegenüber den
üblichen Zeiten reduziert werden.

6.2.2 Förderstrom min/max

Der allgemein empfohlene Betriebsbereich liegt bei
0,3 Q

opt

bis 1,1 Q

opt

. Für einen Betrieb außerhalb

dieses Bereiches ist Rücksprache mit dem Hersteller
zu nehmen bzw.

Abschnitt 2.6.2

zu beachten.

6.3 Außerbetriebnahme

Druckventil bis auf Stellung “Mindestförderstrom”
schließen.
Motor abstellen.
Druckventil vollkommen schließen.

Saugleitung nur dann schließen, wenn die Pumpe
entleert bzw. ausgebaut werden soll.

Bei allen Maschinenarbeiten sicherstellen,
dass der Motor nicht aus Versehen einge-
schaltet werden kann.
Wird die Pumpe entleert und gespült, sind die
örtlichen Vorschriften zu beachten.

Wurde die Pumpe mit einer aufladbaren
Flüssigkeit betrieben, muss sie beim Entlee-
ren zur Vermeidung einer explosionsfähigen

Atmosphäre mit Inertgas (z.B. Stickstoff) befüllt wer-
den.

Es wird empfohlen, bis zum Ausbau der Pumpe aus
der Anlage 1 Stunde abzuwarten, um einen Abbau
von statischen Ladungsspitzen zu ermöglichen.
Diese Maßnahmen sind bei Pumpen mit leitfähiger
Kunststoffauskleidung nicht notwendig.
Bei Rücksendung an den Hersteller die Pumpe
besonders gründlich reinigen.
Siehe auch

Abschnitt 3.1

.

6.4 Wiederanfahren

Beim Wiederanfahren der Pumpe ist darauf zu
achten,

dass

je

nach

Fortschritt

der

Außerbetriebnahme alle entsprechenden Schritte, wie
unter

Abschnitt 6.1

beschrieben, wiederholt werden.

6.5 Unzulässige Betriebsweisen

und deren Folgen (Beispiele)

Unzulässige Betriebsweisen, auch kurzzeitige,
können

schwerwiegende

Schäden

am

Aggregat nach sich ziehen.

Im Zusammenhang mit dem Explosionsschutz können
aus diesen unzulässigen Betriebsweisen potentielle
Zündquellen (Überhitzung, elektrostatische und
induzierte Aufladungen, mechanische und elektrische
Funken) resultieren, deren Entstehen nur durch
Einhaltung der bestimmungsgemäßen Verwendung
verhindert werden kann.

Pumpe wird ohne Flüssigkeit in Betrieb ge-
nommen :

Die Gleitlagerung in der Pumpe kann zerstört wer-
den.
Durch Überhitzung können weitere Pumpenteile
zerstört werden.

Betrieb mit abgerissener Magnetkupplung :

Ist keine Wärmeabfuhr vorhanden, können Schä-
den am Pumpen- bzw. Antriebsrotor auftreten

Saugleitung nicht bzw. nicht vollständig ge-
öffnet :

Pumpe kavitiert - Materialschäden an Pumpe und
Gleitlagerung
Pumpe erreicht nicht die erforderliche Förderhöhe
oder Fördermenge.
Pumpe kann durch Überhitzung zerstört werden.

Druckventil zu weit geöffnet :

Pumpe kann kavitieren. Besonders stark bei einer
entleerten Druckleitung.
Druckstoßgefahr.
Evtl. Beschädigung der Gleitlagerung.
Magnetkupplung reißt evtl. ab.
Motor wird evtl. überlastet.

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