1 füllung des aggregates, 2 besondere betriebszustände, 3 aufladbare flüssigkeiten – Richter MNK-B Series Benutzerhandbuch

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Baureihe MNK-B

, Blockbauweise

Seite 7

9230-005-de

Revision 11

TM 7903

Ausgabe 07/2010

2.6.1 Füllung des Aggregates

Beim

Pumpenbetrieb

muss

der

flüssigkeitsberührte Innenraum der Pumpe
ständig mit Förderflüssigkeit gefüllt sein.

Es kann somit keine explosionsfähige Atmosphäre
dort vorliegen und die Gefahr von Trockenlauf wird
verhindert.

Kann der Betreiber dies nicht sicherstellen,
empfehlen wir entsprechende Überwachungs-
maßnahmen vorzusehen.

Auch alle Hilfs-, Heiz- und Kühlsysteme müs-
sen sorgfältig gefüllt sein.

2.6.2 Besondere Betriebszustände

In der Standardausführung werden der Spalt-
topf und die Gleitlagerung durch einen Spül-
strom gekühlt bzw. geschmiert.

Durch Eigenschaften der Flüssigkeit (z.B. Verkleben
durch unzulässigen Feststoffeintrag, Verstopfen,
Gaseintrag, ...) kann der Kühlstrom unterbrochen
werden und dadurch ein unzulässiger Temperaturan-
stieg entstehen. Geeignete Überwachungsmaßnah-
men vorsehen. Siehe Abschnitt 5.6
Für einen sicheren Pumpenbetrieb empfehlen wir eine
Fördermenge von 0,3 bis 1,1 Q

Opt

einzuhalten. Bei

Betrieb außerhalb dieses Bereiches muss sicherge-
stellt werden, dass die maximal zulässige Fördermen-
ge entsprechend der Pumpenkennlinie nicht über-
schritten und die maximal zulässige Arbeitstemperatur
entsprechend Abschnitt 2.6.7 eingehalten wird.
Bei zu großer Fördermenge kann sich der Differenz-
druck vor und hinter der Gleitlagerung so stark verrin-
gern, dass Mangelschmierung bzw. Trockenlauf auf-
treten kann.
Bei zu kleiner Fördermenge kann sich das Medium
auf Grund der Flüssigkeitsreibung so stark erwärmen,
dass die maximal zulässige Oberflächentemperatur
der entsprechenden Temperaturklasse überschritten
wird.
Überlastung, Überhitzung oder Nichtbeachtung der
Auslegungsdaten bzw. falsche Auswahl der Magnet-
kupplung kann zur Entkopplung des Innen- und Au-
ßenrotors führen. Dadurch werden am Innen- bzw.
Außenrotor Wirbelströme induziert und es kann zu
einem unzulässigen Temperaturanstieg kommen.
Abhilfe ist durch entsprechende Überwachungs-
maßnahmen zu schaffen. Siehe Abschnitt 5.6.
Der Anlagen-NPSH-Wert (NPSHA) sollte mindestens
0,5 m höher liegen als der NPSH-Wert der Pumpe
(NPSHR) um Mangelschmierung bzw. Trockenlauf
der Gleitlagerung zu vermeiden.

2.6.3 Aufladbare Flüssigkeiten

Bei Betrieb mit aufladbaren Flüssigkeiten
(Leitfähigkeit < 10

-8

S/m) ist beim Entleeren

bei nichtleitfähiger Auskleidung der Pumpe mit

Inertgas zu spülen. Siehe Abschnitt 6.3.

2.6.4 Kennzeichnung

Die Ex-Kennzeichnung auf der Pumpe be-
zieht sich auf den Pumpenteil. Für Wellen-
kupplung und Motor bzw. für weitere Anbau-

ten muss eine separate Konformitätserklärung vorlie-
gen sowie eine entsprechende Kennzeichnung vor-
handen sein.
Beispiel der Kennzeichnung auf dem Pumpenteil:

II2GD IIC TX X.

Bei der Montage der Pumpe mit nicht Ex-Bauteilen
(z.B. Motor, Wellenkupplung) wird empfohlen, die Ex-
Kennzeichnung

auf

dem

Pumpenteil

und

gegebenenfalls weiteren Anbauteilen zu entfernen
oder

unkenntlich zu machen.

Für diesen Fall gilt die Konformitätserklärung ohne
ATEX-Kennzeichnung.
Bei Oberflächentemperaturen die hauptsächlich von
den Betriebsbedingungen der Pumpe abhängen, darf
nach DIN EN 13463-1 Kapitel 9.3 keine Temperatur-
klasse oder Temperatur angegeben werden.
Die Temperaturklasse ist vom Betreiber nach Ab-
schnitt 2.6.7
, Temperaturgrenzen, zu bestimmen

2.6.5 Drehrichtungskontrolle

Besteht auch während der Installationsphase
Explosionsgefahr,

darf

die

Drehrichtungskontrolle

keinesfalls

durch

kurzes Einschalten der ungefüllten Pumpe erfolgen,
damit eine unzulässige Temperaturerhöhung an der
Gleitlagerung verhindert wird.

Wir empfehlen die Drehrichtungskontrolle nur
bei gefüllter Pumpe oder mit Drehfeldmesser
durchzuführen! Siehe auch Abschnitt 6.1.2.

2.6.6 Betriebsweise der Pumpe

Die Pumpe darf nur mit voll geöffnetem saugseitigem
und leicht geöffnetem druckseitigem Absperrorgan
gestartet werden. Das Anfahren gegen eine geschlos-
sene Rückschlagarmatur ist auch möglich. Unmittel-
bar nach dem Hochlauf ist das druckseitige Absperr-
organ auf den Betriebspunkt einzuregeln.
Siehe auch Abschnitt 5.4.1.
Ein Betrieb mit geschlossenen Absperrorganen in
Saug- und / oder Druckleitung ist nicht erlaubt!

Es besteht die Gefahr, dass bereits nach
kurzer Zeit hohe Oberflächentemperaturen
am Pumpengehäuse durch rasches Aufhei-

zen der Flüssigkeit im Pumpeninneren entstehen.

Ein rascher Druckanstieg im Innern der Pum-
pe birgt die Gefahr der Überbeanspruchung
bis zum Bersten.

Die Pumpe darf nicht im un- oder teilge-
füllten Zustand (Trockenlauf) in Betrieb
sein. Dadurch treten schwere Schäden an

der Pumpe auf und es können zusätzliche Gefah-
ren für die Umgebung auftreten.

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