6 einbau, 1 dimensionierung der zuleitung, 2 dimensionierung der abblaseleitung – Richter KSE-C/F Series Safety Valves Benutzerhandbuch

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Baureihen KSE/F, KSE-C/F

Seite 10


9530-001-de

Revision 12

TM 8782

Ausgabe 03/2013

6

Einbau

Die Einbaubedingungen nach AD 2000 Regelwerk
A2 bzw. TRD721 sind einzuhalten. Sie sind eine
wesentliche Voraussetzung für den sicheren
Betrieb der Armatur.
♦ Armatur auf Transportschäden untersuchen,

beschädigte Sicherheitsventile dürfen nicht einge-
baut werden.

♦ Vor dem Einbau die Armatur und die anschließen-

de Rohrleitung von Verschmutzung, insbesondere
von harten Fremdkörpern, sorgfältig reinigen.

♦ Beim Einbau ist auf ein korrektes Anzugsmoment,

fluchtende Rohrleitungen und spannungsfreie
Montage zu achten.


6.1 Dimensionierung der

Zuleitung

Der zulässige Druckverlust der Zuleitung
darf 3% des Ansprechdruckes des Sicher-
heitsventils nicht überschreiten.

Die Bestimmung des Druckverlustes bezieht sich auf
den maximalen Durchfluss des Ventils bei 110% des
Ansprechdruckes und 110% der zuerkannten
Ausflussziffer.
♦ Ein übermäßiger Druckverlust am Eintritt des

Sicherheitsventils kann ein schnelles Öffnen und
Schließen des Ventils oder Flattern verursachen.

♦ Flattern führt zu einer Abnahme der Abblaseleis-

tung und kann zu einem unzulässigen Druckan-
stieg im System und zu einer Beschädigung der
Ventilsitzdichtflächen führen.

Die Zuleitung darf niemals kleiner sein als die

Eintrittsnennweite des Sicherheitsventils.

♦ Zuleitungen so kurz wie möglich verlegen.
♦ Die Armatur nach Möglichkeit direkt auf den

abzusichernden Behälter installieren.

♦ Den Behälterstutzen im Einlauf mit Fase oder

besser mit Radius ausführen.

♦ Ein konisch gestalteter Einlaufstutzen hat die

strömungstechnisch günstigste Form.


6.2 Dimensionierung der

Abblaseleitung

Abblaseleitungen sind so zu
dimensionieren, dass die sichere Funktion
der Armatur bei allen zu erwartenden
Betriebsbedingungen gewährleistet ist.

Das Medium ist beim Abblasen so abzuführen, dass
weder Menschen noch Umwelt gefährdet werden. Die
gesetzlichen Bestimmungen (z. B. UVV, BimSchG
oder TA-Luft) sowie die örtlichen Vorschriften (z. B.
Werksnormen) sind einzuhalten.

♦ Es darf keine Möglichkeit bestehen, dass das

Sicherheitsventil durch Absperreinrichtungen
unwirksam wird.


6.2.1 Zulässiger Gegendruck

Die Abblaseleitung darf niemals kleiner als die

Austrittsnennweite des Sicherheitsventils sein.

♦ Der zulässige Gegendruck im Ventilaustritt darf

nicht überschritten werden. Eine Faltenbalgzerstö-
rung bzw. Abblaseleistungsminderung wird
dadurch vermieden.

Herstellerangaben zu zulässigen Gegendrücken
enthält der Sicherheitsventil-Prüfschein bzw. die
Richter

Druckschrift „Bauteilgeprüfte Chemie-

Sicherheitsventile, Baureihe KSE “.

Detaillierte Anweisungen zur Berechnung der Zu- und
Abblaseleitung enthält die Richter Druckschrift
"Chemie-Sicherheitsventile planen und einsetzen".
Diese kann bei Richter angefordert werden.

6.2.2 Kondensatableitung

Horizontal verlaufende Rohrleitungen sind mit Gefälle
vom Ventil weg zu verlegen. Das flüssige Medium
kann sich nicht im Armaturengehäuse aufstauen bzw.
bei Gasen kann sich kein Kondensat im Gehäuse
ansammeln.

Werden

Abblaseleitungen mit geodätischem

Niveauunterschied verlegt (z. B. für Dämpfe oder
Gase vom Ventil aus mit 90°- Krümmer senkrecht
nach oben), darf der Rohrbogen nicht direkt hinter
dem Ventil angeordnet werden.

Es muss zuerst ein horizontales Rohrstück mit Gefälle
dem Ventil nachgeschaltet werden.

Am tiefsten Punkt der Leitung muss eine Entwässe-
rungsmöglichkeit sein. Diese Öffnung für die
Kondensatableitung muss tiefer liegen als der
Strömungsraum des Gehäuses.

Bild 4

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