2 für betreiber / bediener, 3 unzulässige betriebsweisen, 1 bestimmungsgemäße verwendung – Richter NKLP/F Series Butterfly Valves Benutzerhandbuch

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Baureihe NK/F, NKP/F, NKS/F, NKSP/F, NKL/F, NKLP/F

Seite 9

9520-020-de

Revision 10

TM 8361

Ausgabe 10/2011

Produktmerkmale:

Breite Dichtflächen der Gehäuseauskleidung

Langer Klappenhals für optimale Wärmedämmung

Wartungsfreie, selbstnachstellende Schaltwellen-
abdichtung

Dichtheit zur Atmosphäre hin entsprechend TA
Luft Richtlinien (wenn mit optionaler Sicherheits-
stopfbuchse ausgestattet).

Feststoffe können zu erhöhtem Verschleiß, Beschä-
digung von Dichtflächen bzw. zu einer Reduzierung
der Standzeit der Armatur führen.

Bestehen andere Betriebsdaten als vorgesehen, hat
der Betreiber sorgfältig zu prüfen, ob die Ausführung
von Armatur, Zubehör und Werkstoffen für den neuen
Einsatzfall geeignet sind. (Rücksprache mit dem
Hersteller).

2.2 Für Betreiber / Bediener

Beim Einsatz der Armatur hat der Betreiber
sicherzustellen, dass

Antriebe, die nachträglich aufgebaut werden,
entsprechend der Armatur angepasst und ausge-
legt sind

heiße oder kalte Armaturenteile bauseitig gegen
Berührung gesichert sind

die Armatur fachgerecht in das Rohrleitungssys-
tem eingebaut wurde

die

üblichen

Durchflussgeschwindigkeiten

im

Dauerbetrieb nicht überschritten werden.

Dies liegt nicht in der Verantwortung des Herstellers.

Klappen

am

Ende

einer

Rohrleitung

(Endarmatur) müssen am freien Anschluss-
stutzen mit einem Blindflansch verschlossen

werden. und gegen unbefugte Betätigung entspre-
chend gesichert sein.

Belastungen durch Erdbeben sind bei der Auslegung
nicht berücksichtigt.

Es ist kein Brandschutz nach DIN EN ISO 10497
möglich (Kunststoffauskleidung und Kunststoffteile).

2.3 Unzulässige Betriebsweisen

Die Betriebssicherheit der gelieferten Armatur ist nur
bei bestimmungsgemäßer Verwendung entsprechend
Abschnitt 2.1 der Betriebsanleitung gewährleistet.

Die auf dem Typenschild und im Druck-
Temperatur-Diagramm angegebenen Ein-
satzgrenzen

dürfen

auf

keinen

Fall

überschritten werden.

3

Hinweise für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
in Anlehnung an die Richtlinie 94/9/ EG (ATEX)

Die Armaturen sind grundsätzlich für den Einsatz im
Ex-Bereich bestimmt und unterliegen demzufolge dem
Konformitätsbewertungsverfahren

der

Richtlinie

94/9/EG (ATEX).
Im Rahmen dieser Konformitätsbewertung wurde zur
Erfüllung

der

grundlegenden

Sicherheits-

und

Gesundheitsanforderungen eine Zündgefahrenanaly-
se nach EN 13463-1 mit folgendem Ergebnis
durchgeführt:

Die Armaturen besitzen keine eigene potentiel-
le Zündquelle und können sowohl manuell als
auch anderweitig mechanisch/elektrisch ange-
trieben werden.

Die Armaturen fallen nicht in den Anwen-
dungsbereich der ATEX und dürfen deshalb
auch nicht danach gekennzeichnet werden.

Die Armaturen dürfen im Ex-Bereich eingesetzt
werden.

Ergänzender Hinweis:

Elektrische und mechanische Antriebe müssen
einer eigenen Konformitätsbewertung nach
ATEX unterzogen werden.

Für den Einsatz im Ex-Bereich sind die einzelnen
Punkte

der

bestimmungsgemäßen

Verwendung

unbedingt zu beachten.

3.1 Bestimmungsgemäße

Verwendung

Unzulässige Betriebsweisen, auch kurzzeitige,
können schwerwiegende Schäden an der Armatur
nach sich ziehen.
Im Zusammenhang mit dem Explosionsschutz
können aus diesen unzulässigen Betriebsweisen
potentielle Zündquellen (Überhitzung, elektro-
statische und induzierte Aufladungen, mecha-
nische und elektrische Funken) resultieren, deren
Entstehen nur durch Einhaltung der bestim-
mungsgemäßen Verwendung verhindert werden
kann.
Im übrigen wird in diesem Zusammenhang auf die
Richtlinie 95/C332/06 (ATEX 118a) verwiesen, die
Mindestvorschriften

zur

Verbesserung

des

Gesundheitsschutzes

und

der

Sicherheit

der

Arbeitnehmer, die durch explosive Atmosphäre
gefährdet werden können, beinhaltet.
Bei Verwendung von aufladbaren Flüssigkeiten
(Leitfähigkeit <10

-8

S/m) sind zwei Fälle zu

unterscheiden:

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